grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit den Heil- und Kostenplan bei der Debeka einzureichen. Dies ist nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung und teilweise auch bei einigen privaten Krankenversicherungen erforderlich.
Es spielt also keine Rolle, ob Sie eine private Vollkostenversicherung haben oder ledeglich eine Zahnzusatzversicherung zur GKV führen.
Trotzdem möchte ich Ihnen raten bei entsprechend höheren Beträgen sich vorher die Kostenzusage bei der Debeka einzuholen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und müssen sich keine Sorgen machen. Teilweise gehen die Zahnarztrechnungen auch über die Gebührensätze für privatärztliche Versorgung hinaus ( 3,5 Faktor ) was dann nicht zwingend von den PKV's übernommen wird, oder nur mit entsprechender medizinischen Begründung.
Weiterhin bitte ich zu beachten, dass in den ersten beiden Jahren nach Versicherungsbeginn die Leistungen auf je 1000 Euro/Jahr in der Vollversicherung begrenzt sind. Für den Zahnzusatztarif , als Ergänzung zur GKV, beträgt die Wartezeit 8 Monate.
-Ich bitte um schriftliche Deckungszusage für folgenden Heil-und Kostenpaln- unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Service-Nr. genügt.
Das Schreiben und eine Kopie des Kostenplans senden Sie dann an Ihre zuständige Debeka - Stelle.
Sie können mir den Plan auch faxen und ich leite dies gern für Sie weiter.
Fax -Nummer finden Sie auf meiner Webseite. ( siehe unten)
Wenn Sie mir faxen, bitte kurzer Hinweis aufs Forum und Name / Service-Nr. nicht vergessen.