Muss die Finanzierung des Fahrzeugs vom Halter beantragt werden?
Morgen zusammen.
Ich bin gerade 20 Jahre alt und habe vor drei Monaten den Führerschein gemacht. Nun
möchte meine Oma mir zu einem eigenen neuen Auto verhelfen. Sie würde dafür auch eine
Finanzierung in Kauf nehmen. Das Auto soll aber natürlich auf mich angemeldet werden, nicht
auf die Oma. Könnte das ein Problem werden oder ist es egal, wenn der Halter mit dem
Antragsteller für die Finanzierung nicht identisch ist? Es hätte ja auch keinen Zweck, das auf
meinen Namen laufen zu lassen, weil ich noch kein hohes eigenes Einkommen habe und wohl
auch noch zu jung bin.
AW: Muss die Finanzierung des Fahrzeugs vom Halter beantragt werden?
Rein technisch dürfte das kein Problem sein. Du wirst als Halter in den Brief eingetragen, dieser bleibe als Eigentumsurkunde aber im Besitz deiner Oma. Bzw. der Bank, denn die will das Auto bestimmt als Sicherheit.
Rein wirtschaftlich betrachtet rate ich deiner Oma davon ab. Obwohl, die Argumente der langen Bindung zur Stellung eines Einkommens fallen ja weg und es bleibt nur, dass Zinsen und Wertverlust die Geschichte eben sehr teuer machen. Insofern, wenn deine Oma über genügend Mittel verfügt, könnte das tatsächlich eine Option sein. Wobei man dann natürlich auch bar bezahlen könnte und vielleicht einen noch besseren Preis bekommt.
AW: Muss die Finanzierung des Fahrzeugs vom Halter beantragt werden?
Zitat von Rubben
Morgen zusammen.
Es hätte ja auch keinen Zweck, das auf
meinen Namen laufen zu lassen, weil ich noch kein hohes eigenes Einkommen habe und wohl auch noch zu jung bin.
Entscheidend ist auch welches Einkommen die OMA hat und wie hoch der Autokredit sein soll.
Der Kreditgeber entscheidet ob ein Darlehen möglich ist und hierzu kann niemand im Forum eine Auskunft erteilen.