Risikolebensversucherung: Wie Beistand bei Rechtsstreit, Durchführungsformalien
Hallo,
eine kurze, aber für mich sehr interessante Fragen:
Angenommen Elternteil A schließt eine Risikolebensversicherung ab, es kommt zum Verstreben des Eternteils A.
Was passiert dann genau?
Wer meldet was dann wohin?
Angenommen Elternteil B (nicht verheiratet) und Kind hat aus diversen Gründen keine Kraft, sich selbstständig darum zu kümmern.
Wie kann man sich den Ablauf im Ernstfall vorstellen?
Kann man einen Anwalt im Vorhinein mit diesem Fall beauftragen?
Ist das überhaupt nötig?
Ich bin sehr gespannt, wie man sich so etwas in der Abwicklung vorzustellen hat denn bei den meisten Versicherungskommunikationen ist ja der Versicherungsnehmer der handelnde. Hier ist dies natürlich dann nicht möglich
AW: Risikolebensversucherung: Wie Beistand bei Rechtsstreit, Durchführungsformalien
Hallo Eichi,
das ist ganz einfach.
Jeder kann eine Sterbeurkunde an das Versicherungsunternehmen schicken.
Das Versicherungsunternehmen zahlt dann die Versicherungssumme
an den im Vertrag stehenden Begünstigten aus.