Gilt für die Altersvorsorge die Abgeltungs- oder die Einkommenssteuer?
Ich habe mich zu unterschiedlichen Zeiten für verschiedene Arten der Altervorsorge entschieden. Leider habe ich mich aber beim Abschluss der Verträge überhaupt nicht damit auseinandergesetzt, ob und in welchem Maße ich dafür später Steuern zahlen muss.
So habe ich zum Beispiel eine Direktversicherung, bei der mir die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden. Außerdem habe ich eine Riester-Rente, auf die ich 25 Euro vom Nettogehalt einzahle. Last but not least gibt es auch noch eine Lebensversicherung, die mir mit 57 Jahren ausgezahlt wird.
Muss ich für die Verträge bei Fälligkeit Abgeltungs- oder Einkommenssteuer zahlen?
AW: Gilt für die Altersvorsorge die Abgeltungs- oder die Einkommenssteuer?
Hallo,
um hier konkrete Antworten zu geben, bedarf es näherer Angaben, zu welchen Zeiten, welche Abschlüsse getätigt wurden ( LV? ) Die Riesterrente ist ein steuerplichtiges Produkt, nachgelagert bei Rentenbezug. Die Lebensvericherung kann steuerfrei sein, je nach Art ( Bezug als einmalige Kapitalleistung oder Vrerentung)und Abschlußjahr. Der Abschluß muss dabei vor dem 01.01.2005 erfolgt sein, die Laufzeit der Versicherung muss mindestens 12 Jahre betragen und es muß 5 Jahre Beitragszahlung erfolgt sein. Anderes gilt für die Direktversicherung ( Unterschiede hier in der Pauschalbesteuerung (alt)oder nach EstG § 3 (63) steuerfreie Einzahlung bis 4% zur BBG der gesetzlichen Rentenversicherung / neu ), wobei hier noch bei Auszahlung Sozialversicherungsbeiträge anfallen, die im Allgemeinen als Rentner geringer ausfallen, als im Erwerbsleben. Ausnahmen gibt es bei GmbH Gesellschaftern mit Anspruch auf Direktversicherung nach Betriebsrentengesetz, die aber Privat -krankenversichert sind. Diese zahlen dann natürlich auch nicht nachgelagert entsprechenden Beitrag bei der Auszahlung. Sie sehen also schon, dass hier, ohne nähere Kenntnis,keine genauere Antwort möglich ist.