Kann die Bank den Anspruch aus einem Kredit weitergeben?
Hallo zusammen...
Ich habe einen Kredit bei meiner Volksbank über 14000 Euro. Daraus entsteht mir ja die Verpflichtung, der Volksbank gemäß dem Kreditvertrag monatlich eine bestimmte Summe zu zahlen. Die Volksbank hat ja ihrerseits auch wieder irgendwo finanzielle Verpflichtungen, denen sie nachkommen muss.
Jetzt könnte sie ja auch auf die Idee kommen, ihre Ansprüche mir gegenüber an einen ihrer Gläubiger abzutreten. Was zwar logisch erscheint, aber doch bestimmt auch irgendwie gesetzlich geregelt ist. Denn das ist ja nicht die Abmachung des eigentlichen Kreditvertrags.
Ist sie dazu trotzdem berechtigt oder kann ich da auch noch ein Wörtchen mitreden?
AW: Kann die Bank den Anspruch aus einem Kredit weitergeben?
Der Vertrag kommt zwischen beiden Parteien zustande. Ist nicht geregelt, gibt es keine Weitergabe ohne Zustimmung beider Parteien.
Ist das denn bei dir der Fall? Dann schau dir den Vertrag genau an, vielleicht ist da ja doch was geregelt...
Übrigens, die geben die Forderung nicht an ihre gläubiger weiter. Sie verkaufen den Kredit schlicht. Mit kleinem Abschlag, gewiss. Aber immerhin ist dann das Risiko weg und das Geld wieder da, welches dann wieder verliehen werden kann (da nicht mehr im Kredit gebunden).
AW: Kann die Bank den Anspruch aus einem Kredit weitergeben?
Hallo,
auch wenn die Bankwirtschaft mittlerweile ganz schön im Argen liegt, sind solche Methoden und Vorgangsweisen aktuell glücklicherweise nicht übel legal. Anders verhält sich die ganze Situation, wenn bei der Vertragsunterzeichnung eine Klausel vorhanden war, die der Bank ein solches Recht zugesteht. Sofern jedoch nichts diesbezügliches geregelt ist, bleibt der Vertrag ganz normal zwischen dir und der Bank bestehen.