Können Kunden nach einem Unfall den Gutachter frei wählen
Vor ein paar Tagen hat mir jemand die Vorfahrt genommen und ist mir dann ins Auto gefahren.
Der Schaden ist zwar sichtbar nur minimal, aber Schäden an der Karosserie sind ja bekanntlich
immer ziemlich teuer. Außerdem können ja noch verdeckte Schäden vorhanden sein, die man
auf den ersten Blick gar nicht erkennen kann. Darum ist es ja auch wichtig, dass ein
Gutachter das Auto anschaut und die Höhe des Schadens feststellt. Ich bin auch sofort zu
einem Gutachter hier in der Nähe gefahren, der das Auto geschätzt hat. Nun bekomme ich
gestern eine E-Mail der gegenerischen Versicherung mit einigen Adressen von Gutachtern.
Offensichtlich gehen sie davon aus, dass ich einen davon wähle.
Bin ich dazu verpflichtet, zumal ich ja bereits einen Gutachter beauftragt habe?
AW: Können Kunden nach einem Unfall den Gutachter frei wählen
Meines Wissens bist du das nicht. Ruf die Versicherung an und besprich das mit denen. Kann mir nicht vorstellen, dass die sich quer stellen. Wenn doch, poste es hier und wir finden bestimmt den einen oder anderen Experten, der eine fachliche Antwort geben kann.
AW: Können Kunden nach einem Unfall den Gutachter frei wählen
Hallo Mika,
wir müssen zwischen Haftpflichtschäden und Vollkaskoschäden unterscheiden.
Nach Deiner Schilderung handelt es sich um einen Haftpflichtschaden und hier hat dann auch der Geschädigte das Recht einen Gutachter zu bestimmen. Allerdings sollte man dies mit der Kfz-Werkstatt besprechen,
die dann auch den Schaden behebt.
Bei einem Vollkaskoschaden entscheidet immer der Versicherer welcher Gutachter tätig wird.