Zählt das Einkommen aus dem Ausland auch für die Baufinanzierung
Hallo,
wir würden gerne in den nächsten zwei Jahren ein Haus bauen, da wir das Grundstück jetzt von den Schwiegereltern geschenkt bekommen haben.
Im Augenblick ist es noch nicht möglich, da ich gerade versuche, mir beruflich ein zweites Standbein im Ausland aufzubauen.
Ich bin juristisch tätig und berate vor allem Sportvereine bei Rechtsstreitigkeiten und im Vertragsrecht.
Dafür bekomme ich immer ein Honorar – machmal eben auch in ausländischer Währung.
Wenn wir für das Haus ein Darlehen beantragen, müssen wir ja unsere Einkommensverhältnisse offenbaren.
Wird ein wechselndes Honorar aus dem Ausland dafür auch anerkannt oder gelten nur Einkünfte hier in Deutschland?
AW: Zählt das Einkommen aus dem Ausland auch für die Baufinanzierung
Zitat von KingGeorge
Hallo,
wir würden gerne in den nächsten zwei Jahren ein Haus bauen, da wir das Grundstück jetzt von den Schwiegereltern geschenkt bekommen haben.
Im Augenblick ist es noch nicht möglich, da ich gerade versuche, mir beruflich ein zweites Standbein im Ausland aufzubauen.
Ich bin juristisch tätig und berate vor allem Sportvereine bei Rechtsstreitigkeiten und im Vertragsrecht.
Dafür bekomme ich immer ein Honorar – machmal eben auch in ausländischer Währung.
Wenn wir für das Haus ein Darlehen beantragen, müssen wir ja unsere Einkommensverhältnisse offenbaren.
Wird ein wechselndes Honorar aus dem Ausland dafür auch anerkannt oder gelten nur Einkünfte hier in Deutschland?
KingGeorge
In welcher Währung Du deine Einkünfte beziehst, ist absolut egal.
Was viel wichtiger ist, ist dass das Einkommen regelmäßig kommt.
Die Bank wird vermutlich deine Bilanzen der letzten 3 Jahre einsehen wollen, um sich einen Überblick über deine Gewinne zu machen.
Ein eigenes Grundstück ist jedoch bereits ein sehr gutes Eigenkapital, so dass dem Bauvorhaben nicht viel im Wege stehen sollte, wenn das mit dem Einkommen einigermaßen passt.
AW: Zählt das Einkommen aus dem Ausland auch für die Baufinanzierung
Man hat insbesondere dann keine Probleme, wenn man bei einer Bank anfragt, die international tätig ist.
Ausserdem sind ja auch Zahlungen aus dem Ausland in der Gewinnermittlung enthalten und ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die Bank sich die Einnahmen im Einzelnen nachweisen lässt.
Wenn die Gewinnermittlung von einem Steuerberater erstellt wurde, gibt es zudem gar keine Ungereimtheiten.