Bieten Rechtsschutzversicherung auch Hilfe im Streit mit Banken?
Gestern kam ich ziemlich genervt von einem Kundengespräch mit meinem Bankberater zurück. Grund des Gesprächs war, dass ich vor zwei Jahren Geld dort angelegt habe, das mir bis jetzt eher Verluste als überhaupt irgendeinen Gewinn gebracht hat.
Der Berater zieht sich in sein Schneckenhaus zurück und behauptet, dass ich das volle Risiko alleine trage. Das sehe ich anders und würde gerne meine Rechtsschutzversicherung einschalten.
Hat das schon mal jemand gemacht und auch Erfolg bei der Sache gehabt? Oder sind Streitigkeiten mit Banken kein Versicherungsgegenstand?
AW: Bieten Rechtsschutzversicherung auch Hilfe im Streit mit Banken?
Wenn die Versicherung Vertragsrecht abdeckt, dann ja. Allerdings muss vermutlich auch eine Erfolgsaussicht gegeben sein. Hier ist dann die Frage nach der Aufklärung. Schau doch mal in die Unterlagen, die du bei Vertragsabschluss bekommen hast. Vielleicht steht da ja etwas zum Risiko.
Wenn nicht, hast du vielleicht ganz gute Aussichten. Vielleicht mal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt, der sich mit solchen Dingen besonders gut auskennt.
Ich kenne aber eben auch viele Menschen, die in finanziellen Dingen völlig unbedarft sind und den Bankverkäufer als Berater und guten Freund wahrnehmen. Sie wissen nichts von dem Druck, der auf diesen Menschen lastet und den Abschlüssen die zu erbringen sind. Macht er das nicht, fällt bei ihm Weihnachten kleiner aus. Auch fahren diese Menschen für 1Cent pro Liter weniger zur nächsten Tankstelle. In der Bankfilliale kaufen sie aber alles ohne Vergleich und viele auch ohne Wissen um die Produkte.
AW: Bieten Rechtsschutzversicherung auch Hilfe im Streit mit Banken?
Die Frage lässt sich sicher in dieser Allgemeinheit nicht beantworten. Maßgeblich sind die ARB, die gerade im Hinblick auf Auseinandersetzungen mit Banken in jüngster Zeit modifiziert worden sind.
AW: Bieten Rechtsschutzversicherung auch Hilfe im Streit mit Banken?
Üblicherweise ist beim Kauf von Wertpapieren kein Rechtsschutz gegeben.Das ist in den ARB unter den Ausschlüssen zu finden.
Es mag sein,dass es ganz vereinzelt Anbieter gibt,der hier innerhalb der besonderen Bedingungen Deckung gewährt.Ich halte das aber eher für unwahrscheinlich.
Möglich wäre auch eine Kulanzregelung seitens des Anbieters,auf die aber kein Rechtsanspruch besteht.
AW: Bieten Rechtsschutzversicherung auch Hilfe im Streit mit Banken?
Die hauptsächliche Schwierigkeit, abgesehen von der Rechstlage, liegt hier darin nachzuweisen, dass der Berater / Verkäufer Sie nicht über die Risikoverhältnisse aufgeklärt hat. Wenn in der Vergangenheit hier überhaupt Erfolg zu erzielen war, dann nur über Sammelklagen "Gleichgeschädigter". Vielleicht kennen Sie ja die eine oder andere Person, die selbiges Schicksal bei gleicher Bank erlitten hat?
AW: Bieten Rechtsschutzversicherung auch Hilfe im Streit mit Banken?
Hallo,
generell solltest Du hierzu mit Deiner Versicherung wirklich sprechen. Es kann sein, dass es unter die Privatrechtsschutz mit fällt. Aber es kann auch einen separaten Punkt des Vertragsrechts geben, den Du inbegriffen haben musst. Denke hier kommt es auf die Kulanz Deiner Versicherung an, was auch generell Dein Anliegen betrifft.