Müssen Vermieter die Nebenkostenrechnung in einzelne Posten aufschlüsseln?
Jedes Jahr bekommen wir von unserem Vermieter eine Abrechnung über die Nebenkosten,
die aber leider nicht sehr detailliert ist. Wir sehen zwar dann, was er für Versicherungen
bezahlt hat, aber um welche Versicherungen es sich handelt, geht aus seiner Abrechnung
nicht hervor. Auch die Bankzinsen stellt er uns in Rechnung, aber es ist auch hier nicht klar
ersichtlich, für welches Darlehen sie gezahlt werden. Ist er grundsätzlich dazu verpflichtet,
uns eine aufgeschlüsselte Abrechnung zukommen zu lassen?
AW: Müssen Vermieter die Nebenkostenrechnung in einzelne Posten aufschlüsseln?
Hallo Maniac,
Sie haben das Recht, in die Abrechnungsunterlagen einzusehen. Entweder sendet Ihnen der Vermieter Kopien gegen Unkostenbeitrag, oder Sie vereinbaren mit ihrem Vermieter schriftlich einen Termin bei ihm vor Ort.
Da Sie sich persönlich mit Nebenkostenabrechnungen einer Immobilie offensichtlich nicht genug auskennen und eine Ausführliche Beschreibung hier den Rahmen sprengen würde, rate ich Ihnen die Unterlagen ausschließlich zusammen mit einem Experten einzusehen!
Dazu schauen Sie sich unbedingt die letzen Jahre und nicht nur das vergangene Jahr an.
Je nach dem, wie viel Ihr Vermieter von der Buchhaltung versteht, könnte es ein Dschungel sein, durch den Sie gehen müssen um alle Zahlen und verwendete Schlüssel zu interpretieren!?
AW: Müssen Vermieter die Nebenkostenrechnung in einzelne Posten aufschlüsseln?
Abrechnungen müssen nachprüfbar sein. Deshalb muss eine einzelne Aufschlüsselung möglich sein. Mieter haben sogar das Recht, einzelne Rechnungen im Original einzusehen.