Darf das Arbeitszeugnis bei Kündigung Verschlüsselungen enthalten?
Hallo im Forum.
Nach fünfzehn Jahren im selben Betrieb haben jetzt alle Mitarbeiter die Kündigung erhalten,
weil die Firma aufgrund von Standortschwierigkeiten leider hier nicht weiter bestehen kann.
Im Ausland wird es aber noch drei Filialen geben. Im Vorfeld der Kündigungen ist es zu
weniger schönen Szenen zwischen uns Mitarbeitern und den Inhabern gekommen. Diese
müssen uns ja jetzt aber noch ein Arbeitszeugnis schreiben und wir haben die Vermutung,
dass das Auswirkungen auf unsere Stellensuche haben wird. Einen Vorentwurf haben wir
schon bekommen, aber leider sind wir in dieser Hinsicht alle Laien. Darf ein Arbeitszeugnis
auch verschlüsselte, negative Bewertungen enthalten? Wenn nicht, was können wir dann
dagegen tun?
AW: Darf das Arbeitszeugnis bei Kündigung Verschlüsselungen enthalten?
§ 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung - dejure.org
aus diesem § entsteht der Anspruch auf ein Zeugnis. Dazu gibt es jede Menge Urteile und Rechtsprechung. Grob vereinfacht: Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und der weitere Berufsweg darf nicht durch negative Formulierungen erschwert werden. Da ist sich das Bundesarbeitsgericht relativ treu geblieben. Das heißt aber nicht, dass ein schlechter Mitarbeiter ein gutes Zeugnis bekommen muss.
AW: Darf das Arbeitszeugnis bei Kündigung Verschlüsselungen enthalten?
Das Arbeitszeugniss darf nicht negativ formuliert sein. So weit ich weiss dürfen auch keine Codes verwendet werden. ( Was nicht heisst, dass es weiterhin noch gemacht wird.) Natürlich wird man dir falls du deiner Arbeit nicht gut nachgegangen bist ein spitzen Zeugniss ausstellen. Es gibt Formulierungen die klar Aussagen wie du gearbeitet hast.
"Zu unserer Zufriedenheit" zum Beispiel ist eher schlecht. "Zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist gut. Es gibt im Internet sicher Beispiele dafür.