Hallo,

ich habe diese Woche meinen Steuerbescheid erhalten. Ich habe die Steuererklärung mit elster gemacht und deswegen alles schonmal durchgerechnet. Nun wurden allerdings einige Werbungskosten nicht anerkannt und ich muss nachzahlen.
Meines Wissens nach bin ich nicht zur Steuererklärung verpflichtet (ordentlicher Student, Nebenbei auf Steuerkarte beschäftigt). Laut n-tv (Artikel mit dem Thema "Freiwillige Steuererklärung Rückzieher bei Nachzahlung", Link kann ich hier leider nicht posten) habe ich daher die Möglichkeit meine Steuererklärung zu Widersprechen und meine Antrag auf Veranlagung zurückzuziehen.

Meine Fragen lautet nun:
1. Wie zieh ich meinen Antrag auf Veranlagung zurück? Reicht es im Einspruch den Satz "Weiterhin ziehe ich meinen Antrag auf Veranlagung zurück." zu ergänzen?

2. Welche Gründe gebe ich für den Einspruch an? Oder entfällt dies, da ich nicht wegen Fehler im Bescheid Einspruch einlege? Die Begründungen in der Anlage meines Bescheides decken nur einen Teil der nicht anerkannten Werbungskosten ab. Wäre das ein Grund für Einspruch?

3. Muss ich außerdem beantragen die Vollstrecken des Bescheides auszusetzen oder entfällt das in diesem Fall ebenfalls?

4. Laut dem oben genannten Bericht ist es nach dem Rückzug des Antrages auf Veranlagung so, als hätte ich keine Steuererklärung gemacht. Bedeutet das dann, dass ich nicht nachzahlen muss? Oder werde ich geschätzt und muss anschließend dennoch nachzahlen, da die Informationen über Bruttoneinkommen und gezahlte Steuern dem Finanzamt sowieso vorliegen?

5. Wie konnte es zu der Nachforderung kommen? Meine Vermutung ist, dass mein Arbeitgeber im Dezember meine gezahlten Steuern anhand der Lohnsteuertabelle abgeglichen hat. Diese ist für mich allerdings nicht anwendbar, da ich als Student keine Arbeitslosenversicherungen und weniger Kranken- und Pflegeversicherung bezahle. Online-Steuerrechner bescheinigen mir ebenfalls eine Nachzahlung.

Danke für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
gorn