Ich möchte / muss mich von einer meiner Lebensversicherungen trennen und möchte diese gern verkaufen.
Wer kann mir sagen, welcher SERIÖSE Anbieter dieses auch aufkauft ? Es handelt sich um eine FONDSGEBUNDENE LV (FINGRO) von der Gothaer.
Der Vertrag begann am 01.10.2008 und war für die Tilgung meiner Baufinanzierung und die Altersvorsorge gedacht. Die Tilgung der BauFi hab ich aber nun anders gelöst und will mich vom Vertrag so gut wie möglich trennen.
Bitte nur ernstgemeinte Hinweise oder Diskussionen, ok ?
Grundsätzlich haben Sie zahlreiche verschiedene Möglichkeiten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen möchten:
1. Klassische Aufkäufer: Diese kaufen nur "gute" Policen, also mit geringer Restlaufzeit und einem hohen Mindestvertragsguthaben. Daneben werden häufig keine fondsgebundenen Verträge aufgekauft, da diese meistens risikoreicher sind. Bekommen Sie Ihre Police hier los, dann erhalten Sie sicher nur 2 bis 3% über dem aktuellen Rückkaufswert. Mit dem aktuellen Wert wird Ihre Police hier kaum Chancen haben.
2. Unseriöse Aufkäufer: Vorsicht! Diese erkennen Sie vor allem an unverhältnismäßig hohen Versprechen und einer ratierlichen Auszahlung. Achten Sie darauf, dass Sie den Kaufpreis sofort und in einer Summe bekommen. 15% Rendite oder ein 3-facher oder sogar 4-facher Rückkaufswert sind nicht seriös. Wählen Sie lieber ein erfahrenes Unternehmen als ein ganz neues und lassen Sie sich zudem nicht zu einer Unterschrift drängen. Dann sollte Ihnen eigentlich nichts passieren.
3. Professionell kündigen lassen: Eine dritte Möglichkeit, die viele Vorteile hat. Bereits durch die fachgerechte Kündigung erhöht sich der Rückkaufswert (Kaufpreis) sofort um bis zu 20%. Zusätzlich bekommen Sie die Chance alle eingezahlten Beiträge (plus Zinsen) zurück zu bekommen. Und bereits erlittene Verluste können mit dem richtigen Anbieter sogar steuerlich geltend gemacht werden.
Konkrete Empfehlungen dürfen hier nicht gegeben werden...
proConcept ist der Betreiber vom LV Doktor, in einem Artikel bei NTV ist das Modell des LV Doktors als fragwürdig bezeichnet worden aber bitte selber lesen und sich sein Urteil bilden.
Hihi. Voll lustig, wenn ausgrechnet proConcept alias LV-Doktor vor "unseriösen Ankäufern" warnt und dann die Versicherung auch noch "professionell kündigen" will. Dann kündigt man doch lieber selbst am allerprofessionellsten und spart sich die teuren Gebühren, die der LV Doktor für windige Versprechen schindet.
Fragwürdig? Aber warum? Schauen wir uns doch mal den OT an:
"Ein anderes recht fragwürdiges Geschäftsmodell verfolgt die Schweizer Firma Proconcept, die hinter den Anbietern LV-Doktor und AnkaufPlus steckt. Sie verspricht Kunden, sofort einen höheren Rückkaufswert herauszuholen, und anschließend darauf hin zu arbeiten, dass alle eingezahlten Beitrage erstattet werden, indem sie gegen die Versicherung klagt. Der Vorwurf: Weil die Kunden erst nach Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen einsehen konnten, hätten die Versicherer gegen EU-Recht verstoßen. Sehr aussichtsreich scheint das allerdings nicht: Von 273 abgeschlossenen Klagen sind 215 negativ ausgegangen, weitere 826 Verfahren sind laut Proconcept noch anhängig, davon 33 beim BGH und 12 beim Bundesverfassungsgericht. Laut Proconcept zeichnet sich allerdings ein positiver Trend ab: aktuell werde jedes vierte Verfahren gewonnen."
Ich wüsste nicht, was an diesem Geschäftsgebahren fragwürdig sein sollte! Die Kunden haben eine Chance, dass Sie nach Klagegewinn einen echten Mehrwert ausgezahlt bekommen können. Geld, dass bei einer eigenen Kündigung definitiv im Gulli wäre!
Es wird ja nicht versprochen, dass man nach 6 Monaten alles wiederbekommt. Es handelt sich um Verfahren, die sich schon einmal hinziehen können. Manchmal gehts auch schneller - siehe mein Beitrag Nr. 5 oben.
PS: Ich finde es i Ü positiv, dass sich proconcept hier auch selber äußert, wenngleich so mancher hier resistent ist gegen Tatsachen.
Aber es wird ja niemand gezwungen...
Es wird ja nicht versprochen, dass man nach 6 Monaten alles wiederbekommt. Es handelt sich um Verfahren, die sich schon einmal hinziehen können. Manchmal gehts auch schneller - siehe mein Beitrag Nr. 5 oben.
Na wenn man die Tatsachen offenlegt ist auch nichts zu beanstanden, sicher haben einige wenige Vorteile daraus ziehen können, doch viele auch nicht. Hier ein Auszug aus einem Artikel von Finanztest:
Nach eigenen Angaben hat Proconcept bisher 215 Verfahren verloren und nur 22 gewonnen. Im Erfolgsfall soll der Kunde je nach Vertrag mit 25 Prozent oder mit 50 Prozent an allen „künftigen Erstattungen“ des Versicherers beteiligt werden. Der andere Teil fiele an Proconcept. Wählt der Kunde eine 50-prozentige Beteiligung, muss er zusätzlich zur „Kündigungsgebühr“ noch einmal 300 Euro Kostenbeteiligung an Proconcept zahlen. Ob der Versicherer jedoch überhaupt „Erstattungen“ über den Rückkaufswert hinaus leisten muss, ist ungewiss. Die Kunden sind ihre Policen in jedem Fall los.
Seit 2009 Januar gab es eine Änderung für die Besteuerung einer Lebensversicherung nach Kündigung oder Verkauf. Seit diesem Datum werden Gewinne aus der Veräußerung von Lebensversicherungen besteuert.
Steuerfrei bleiben jedoch Gewinne aus der Veräußerung von Versicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden und die zum Zeitpunkt des Verkaufs die Voraussetzungen erfüllen für eine Kapitalertragsteuerfreiheit.
Voraussetzung ist die Dauer der Versicherung von 12 Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von mindestens 5 Jahren.
das ist immer noch kein Grund, denn steuerlich gesehen besteht kein Unterschied zwischen Kündigung und Verkauf!
das ist immer noch kein Grund, denn steuerlich gesehen besteht kein Unterschied zwischen Kündigung und Verkauf!
Seit dem 1.1.2009 gilt beim Verkauf von Lebensversicherungen die Steuerfreiheit nur noch für solche Policen, die so oder so steuerfrei wären. Das ist normalerweise nach Ablauf von 12 Jahren Laufzeit der Fall.
Wenn die Versicherung noch keine 12 Jahre läuft ist die Kündigung der Lebensversicherung steuerpflichtig. Genauso ist der Verkauf auch steuerpflichtig.
Allerdings gibt es für die Berechnung der Steuer eine andere Bemessungsgrundlage. Denn bei der Kündigung führt der Versicherer Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Ertragsanteil ab. Also auch auf die Kapitalzinsen, die während der Laufzeit sich angehäuft haben.
Bei einem Verkauf der Lebensversicherung wird dagegen nur die Differenz aus der Summe der gezahlten Beiträge und dem Verkaufspreis versteuert. In den meisten Fällen ist die Differenz negativ. Es wurde im Prinzip mehr eingezahlt als ausbezahlt wird. Dann fällt auch keine Steuer an, obwohl der Verkauf steuerpflichtig ist.
Seit dem 1.1.2009 gilt beim Verkauf von Lebensversicherungen die Steuerfreiheit nur noch für solche Policen, die so oder so steuerfrei wären. Das ist normalerweise nach Ablauf von 12 Jahren Laufzeit der Fall.
Wenn die Versicherung noch keine 12 Jahre läuft ist die Kündigung der Lebensversicherung steuerpflichtig. Genauso ist der Verkauf auch steuerpflichtig.
Allerdings gibt es für die Berechnung der Steuer eine andere Bemessungsgrundlage. Denn bei der Kündigung führt der Versicherer Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Ertragsanteil ab. Also auch auf die Kapitalzinsen, die während der Laufzeit sich angehäuft haben.
Bei einem Verkauf der Lebensversicherung wird dagegen nur die Differenz aus der Summe der gezahlten Beiträge und dem Verkaufspreis versteuert. In den meisten Fällen ist die Differenz negativ. Es wurde im Prinzip mehr eingezahlt als ausbezahlt wird. Dann fällt auch keine Steuer an, obwohl der Verkauf steuerpflichtig ist.
Hoffe es ist nun verständlicher!!
ja - gut. Ich bin implizit davon ausgegangen, dass ein Altvertrag vor Kündigung mind. 12 lief. Aber bei dem Ausmaß an Finanz-Harakiri hierzulande wundert mich sowieso nichts mehr...
Fragwürdig? Aber warum? Schauen wir uns doch mal den OT an:
Ich wüsste nicht, was an diesem Geschäftsgebahren fragwürdig sein sollte! Die Kunden haben eine Chance, dass Sie nach Klagegewinn einen echten Mehrwert ausgezahlt bekommen können. Geld, dass bei einer eigenen Kündigung definitiv im Gulli wäre!
Es wird ja nicht versprochen, dass man nach 6 Monaten alles wiederbekommt. Es handelt sich um Verfahren, die sich schon einmal hinziehen können. Manchmal gehts auch schneller - siehe mein Beitrag Nr. 5 oben.
PS: Ich finde es i Ü positiv, dass sich proconcept hier auch selber äußert, wenngleich so mancher hier resistent ist gegen Tatsachen.
Aber es wird ja niemand gezwungen...
Fakt ist, dass das Geld bereits im Gulli versenkt wird, sobald man seine Police an den proConcept/LV Doktor verkauft hat. Denn dieser storniert ja die Versicherung sofort, anstatt sie mit Gewinn weiterzuführen, wie es die Zweitmarkthändler machen und kassiert den Rückkaufswert von der Versicherung. Das ganze auch noch gegen eine saftige Gebühr (die von seriösen Ankäufern nicht erhoben wird). Hinzu kommt, daß dem Kunden in dem Fall die Kapitalertragssteuer abgezogen wird, die LV Doktor vom Finanzamt erstattet bekommt, der Kunde jedoch nicht. Dieser steht nun plötzlich viel schlechter da, als wenn er die Versicherung einfach selbst gekündigt hätte. Und das alles für ein paar windige Versprechen iergendwelcher chancenloser Folkloreklagen. Inhaber einer Versicherungspolice sollten sich im Klaren sein, daß im BVZL organisierte Zweitmarktunternehmen die Police kaufen und weiterführen. Käufer die nichts weiter machen, als sie dann selbst zu stornieren, werden in der Presse nicht ohne Grund Provisionsschinder genannt.
Wer bei klaren Verstand ist, dem sollte sich nun offenbaren, dass was man mit seinem eigenen Geld machen kann, nicht zwingend Zweite oder Dritte benötigt, die als lauter selbstloser Ritterlichkeit versprechen, beinahe uneigennützig mehr aus meiner LV rauszuholen, als ich es selbst könnte......
Auffällig ist auch, dass ein großer Teil dieser generösen Wunderdoktoren ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands gewählt haben. Ein Schelm, der darin irgendeinen Sinn entdeckt!
Fazit : Traue keinem Schweizer !! Ist natürlich nur ein Spass!
Aber zu diesem Themá wurde mittlerweile hier und in anderen Foren derartig viel Müll abgeladen und Abkaufwerbung gemacht, dass man über die Seriosität dieser Glücksritter eigentlich nichts mehr schreiben muss!
fairerweise möchten wir gern weiter aus dem Artikel von Finanztest zitieren:
"Dabei hat das Unternehmen bis jetzt nicht nur 22 Verfahren gewonnen, sondern in weiteren 36 Verfahren einen Vergleich erzielt. Derzeit sind nach Angaben von Proconcept 33 Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig. Dort soll geklärt werden, ob die Versicherer „Erstattungen“ über den Rückkaufswert hinaus leisten müssen" (gleiche Quelle wie Ihre).
Das heißt: Im Gegensatz zu klassischen Policenaufkäufern erstreiten wir Geld über dem Rückkaufswert hinaus. Natürlich ist das weder einfach, noch zügig durchzusetzen. Dennoch: Wir haben bereits erste, sehr bedeutende Erfolge erzielt! Mittlerweile wurde ein von uns betreutes Verfahren sogar vom Bundesgerichtshof zum Europäischen Gerichtshof zur Klärung weiter gereicht. Zudem gibt es bereits vollständig stattgebende Urteil von Amtsgerichten. Daher haben unsere Verfahren inzwischen immer öfter und immer schneller Erfolg – und unsere Kunden immer häufiger und schneller Ihr Geld zurück.
@ Assecurancius: Die proConcept AG ist kein unseriöses Unternehmen. Im Gegensatz zu anderen Aufkäufern, hören wir nicht nach der Bezahlung des Rückkaufswertes auf, sondern setzen uns aktiv für die Recht unserer Kunden ein, damit diese das Geld bekommen, das Ihnen tatsächlich zusteht. Dafür haben wir momentan über 800 Einzelverfahren, 13 Sammelklagen und einige Verfassungsbeschwerden an den verschiedensten deutschen Gerichten anhängig. Daneben betreiben wir aktuell mehr als 40 Revisionsverfahren beim BGH und 14 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.
Und eines sollten wir nicht außer Acht lassen: Ein Verfahren zum BGH zu bekommen ist schon sehr schwer – eins zum EuGH oder Bundesverfassungsgericht zu bekommen nahezu unmöglich – aber wir haben das geschafft und darauf können wir zu Recht sehr stolz sein (und sind es auch ).
Vielleicht trägt eine kurze Beschreibung des Procedere bei LV-Doktor zum allgemeinen Verständnis bei:
1. Wir erwerben den Lebensversicherung- oder Rentenversicherungsvertrag von den Kunden.
2. Unsere Fachanwälte kündigen diese Verträge professionell. Dadurch erhöht sich der Rückkaufswert um bis zu 20%. Der Kunde bekommt sofort nach Bestätigung der Versicherung über die Höhe des Rückkaufswertes seinen Kaufpreis von uns ausgezahlt.
3. Da wir die Auffassung vertreten, dass in zahlreichen gekündigten Verträge noch jede Menge Geld steckt, führen wir Musterverfahren und Sammelklagen. Bei Erfolg eines Verfahrens werden unsere Kunden direkt daran beteiligt. Übrigens gibt es auch ein Modell, bei dem der Kunden mit 75% am Erfolg beteiligt wird!
Dass unser Vorgehen Versicherungen nicht gefällt (und auch dem Bezirksleiter nicht), ist natürlich nicht verwunderlich :eek:
Garantieren Sie doch den LV-Verkäufern, dass diese mindestens den
Rückkaufswert aus der bestehenden Lebensversicherung bekommen + die gezahlten Gebühren + steuerliche Nachteile und schon ist jeder zufrieden und es gibt keine negativen Schlagzeilen mehr
Mir würde schon reichen, indem man sich erklärt, warum der unterstellte höhere Auszahlbetrag bei Kündigung seitens des o.a. Unternehmens, höher ausfallen soll, als bei eigener Kündigung zum Rückkaufswert, eventueller Steuerfreiheit, plus Bonusrückkaufwert??? Der höher erzielte Kündigungswert der Herren Doktoren, müsste also ungleich höher ausfallen, damit nach Abzug der Honorarkosten der Doktoren, dem armen LV-Kündiger noch mehr übrig bleibt, als wenn er selbst kündigt!
Es sei denn, die Herren Doktoren sind eine Art " Albert -Schweitzer" Stiftung, die so selbstlos arbeiten, nur damit der Patient eine bessere Versorgung erhält!
Da mit " Bezirksleiter " ja wahrscheinich meine Person angesprochen wird,
kann ich die Herren beruhigen. Stellen Sie doch mal dar, wie viele Ihrer " Patienten" unserer Gesellschaft zuzuordnen sind! Und wo sollte außer beim Versicherten, eigentlich mein Schaden liegen?
Natürlich kann man von Ihnen auch nicht erwarten, dem "Patienten" u.U. ganz von einer Kündigung abzuraten, da diese sich nicht zwingend sinnvoll darstellen könnte. Dann würden Sie ja Ihre eigene " Arbeit" konterkarieren.
Wir garantieren den Rückkaufswert und zahlen diesen als Kaufspreis aus. Und wenn wir bereits im ersten Schritt etwas mehr herausholen, dann zahlen wir das auch aus.
Und im Rahmen unserer Höchstpreisgarantie legen wir sogar noch etwas drauf – nämlich eigenes Geld! Damit wir die einbehaltenen Kosten und Gebühren bei den Versicherungsunternehmen einsammeln können, müssen wir diese leider verklagen.
Zum Thema steuerliche Nachteile: Was sollen wir dazu sagen? Wir waren einer der ersten die gegen die steuerliche Benachteiligung der Versicherungskunden Sturm gelaufen sind und deshalb gegen die Finanzbehörden Klagen. Siehe:
proConcept.ag --> Verluste steuerlich geltend machen
Und ansonsten sind wir wirklich sehr klar aufgestellt – steuerfreie Verträge werden als solche behandelt und bei steuerpflichtigen Verträgen wird die Steuer im Gesetzeskonflikt durch die Versicherungsunternehmen abgezogen.
Wir garantieren den Rückkaufswert und zahlen diesen als Kaufspreis aus. Und wenn wir bereits im ersten Schritt etwas mehr herausholen, dann zahlen wir das auch aus.
Und im Rahmen unserer Höchstpreisgarantie legen wir sogar noch etwas drauf – nämlich eigenes Geld! Damit wir die einbehaltenen Kosten und Gebühren bei den Versicherungsunternehmen einsammeln können, müssen wir diese leider verklagen.
Zum Thema steuerliche Nachteile: Was sollen wir dazu sagen? Wir waren einer der ersten die gegen die steuerliche Benachteiligung der Versicherungskunden Sturm gelaufen sind und deshalb gegen die Finanzbehörden Klagen. Siehe:
Und ansonsten sind wir wirklich sehr klar aufgestellt – steuerfreie Verträge werden als solche behandelt und bei steuerpflichtigen Verträgen wird die Steuer im Gesetzeskonflikt durch die Versicherungsunternehmen abgezogen.
Leider ist das wieder nicht richtig, denn in ihren eigenen AGB's schreiben sie ja gerade, daß der Policenverkäufer den Kaufpreis: "...nach Abzug von Steuern, Abgaben und Gebühren" erhält (so steht es zumindest auf Ihrer eigenen Internetseite, die sie vielleicht mal bei Gelegenheit selbst durchlesen sollten). Und nun verraten Sie mir mal, wie er bei diesen Abzügen mehr Geld als den Rückkaufswert erhalten soll. Das geht ja auch schon rein logisch nicht, denn sie geben ja selbst zu, daß sie die Policen selbst kündigen - also nichts anderes, als was der Verkäufer selbst machen würde. Damit berauben sie sich sozusagen selbst der einzigen Möglichkeit, aus der Police Gewinn zu erzielen, denn die andere von Ihnen dargestellte Möglichkeit, die Gewinnerzielung aus Gerichtsprozessen heraus, ist mit Verlaub, grober Unfug, und das wissen sie selbst. Und genau deswegen werden Sie in der Presse als "unseriöses Unternehmen" betitelt.
das LV-Doktor-Team erreicht einen um bis zu 20% höheren Rückkaufswert allein durch eine fachgerechte Kündigung, unter Einbeziehung aller aktueller Urteile, natürlich auch unserer eigenen.
Zusätzlich bekommen unsere Kunden nicht nur einen (höheren) Rückkaufswert (Kaufpreis), sondern die Chance alle eingezahlten Beiträge zurück zu bekommen. Beim Verkauf an LV-Doktor entstehen dem Kunden keine steuerlichen Nachteile, sondern ganz im Gegenteil: Je nach persönlicher Situation hat der Verbraucher hier die Möglichkeit Verluste steuerlich geltend zu machen.
Inzwischen hat LV-Doktor über 80.000 Kunden – darunter auch einige hundert ehemalige Debeka-Versicherte.
Ein Beispielfall:
Eine unserer Kundin (Andrea B.) schloss eine Lebensversicherung bei der Debeka Allgemeine Versicherung ab und zahlte fast 15 Jahre in diese ein. Durch das Kündigen der Debeka Versicherung erhielt Frau B. einen Rückkaufswert in Höhe von 9.804,79 Euro, obwohl sie 12.238,25 Euro eingezahlt hatte. Wenn diese Prämien angemessen verzinst worden wären, hätte sich ihr Guthaben zu 21.159,53 Euro entwickeln müssen.
Daher betreute das LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft die Klage beim Landgericht Koblenz und fordert die Zahlung von 11.354,74 Euro
Gegen die Debeka Lebensversicherung betreibt die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft aktuell 32 Klagen. (Stand 04/2012)
Wir konnten bereits fünf Vergleiche mit dieser Versicherung schliessen - sicher nicht ohne Grund!
Respekt ! Immerhin kommen Sie jetzt auch mal mit ein paar Vergleichszahlen rüber.
Nun, 80.000 Kunden ( welche davon eine Klage sinnvoll gestalten sei dahingestellt ) , dabei 32 aktuelle Klagen zu Debeka-Verträgen.
Gewaltige 0,04 % !!! Erfolge nicht nachweisbar, macht noch weniger!!!Das kann mich nun wirklich nicht beeindrucken!
Also, ich möchte Sie wirklich bitten sich hier fachlich auf ein höheres Niveau zu begeben. Mit Ihren unterirdischen " Grimms Märchen Geschichten" können Sie vielleicht hier im Forum ein paar Laien in die Bauernfalle locken, Fachleute aber werden Sie hier stets demontieren!
Interessant fände ich, was Sie unter einer "fachgerechten " Kündigung verstehen??
Übrigens bin ich in der Sache ganz bei Ihnen, oder sollte ich lieber sagen, beim Versicherten! Auch ich finde, dass der Versicherte den höchstmöglichen Betrag bei einer Kündigung ausgezahlt bekommen sollte! Genau deshalb wurde bisher auch, bei Besitz mehrere Policen verschiedener Anbieter, lieber eine Debeka Police gekündigt, da hier , auf grund niedriger Verwaltungs- und Abschlußkosten sowie überdurchschnittlicher Verzinsung, der Rückkaufswert seit jeher höher war als bei den meisten Mitbewerbern.
Ihr angeführtes Beispiel zu Frau Andrea B. hat leider auch keinerlei Aussagekraft.
Wenn Sie solche Beispiele hier darstellen, dann bitte auch mit vollständigen Inhalt. Es ist hier nicht ableitbar, wieviel, bzw. welche Risikoanteile in der angeführten Beitragszahlung lagen. Sonstig wäre bei 15 Jahre Beitragszahlung in eine LV bei der Debeka ohne zusätzliche " Renditekiller" ein geringerer Rückkaufswert als gezahlte Beiträge eher unglaubwürdig und der o.g. Märchenstunde zuzuordnen.
Ich kann übrigens jeden Rückkaufswert von Debeka - Policen sofort einsehen, also auch genaue Vergleiche ziehen.
mfg
mike
PS: Wenn Sie einem Vergleich zugestimmt haben, hat dies sicher auch einen Grund! Möglicher Weise wäre sonst kein Doktoren Honorar übrig geblieben!
das LV-Doktor-Team erreicht einen um bis zu 20% höheren Rückkaufswert allein durch eine fachgerechte Kündigung, unter Einbeziehung aller aktueller Urteile, natürlich auch unserer eigenen.
Zusätzlich bekommen unsere Kunden nicht nur einen (höheren) Rückkaufswert (Kaufpreis), sondern die Chance alle eingezahlten Beiträge zurück zu bekommen. Beim Verkauf an LV-Doktor entstehen dem Kunden keine steuerlichen Nachteile, sondern ganz im Gegenteil: Je nach persönlicher Situation hat der Verbraucher hier die Möglichkeit Verluste steuerlich geltend zu machen. !
Nun diese Schilderungen sind ja schön für LV-Doktor. Allerdings einen Beweis, dass dies auch zutrift gibt es nicht. Und Dinge die nicht beweisbar sind, sollte man auch nicht glauben!
Inzwischen hat LV-Doktor über 80.000 Kunden – darunter auch einige hundert ehemalige Debeka-Versicherte.
Ein Beispielfall:
Eine unserer Kundin (Andrea B.) schloss eine Lebensversicherung bei der Debeka Allgemeine Versicherung ab und zahlte fast 15 Jahre in diese ein. Durch das Kündigen der Debeka Versicherung erhielt Frau B. einen Rückkaufswert in Höhe von 9.804,79 Euro, obwohl sie 12.238,25 Euro eingezahlt hatte. Wenn diese Prämien angemessen verzinst worden wären, hätte sich ihr Guthaben zu 21.159,53 Euro entwickeln müssen.
Daher betreute das LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft die Klage beim Landgericht Koblenz und fordert die Zahlung von 11.354,74 Euro!
Und was hat die liebe Andrea davon erhalten ?
Gibt es zwischenzeitlich ein Urteil für solch eine Klage, das Sie uns zur Verfügung stellen können ?
Gegen die Debeka Lebensversicherung betreibt die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft aktuell 32 Klagen. (Stand 04/2012)
Wir konnten bereits fünf Vergleiche mit dieser Versicherung schliessen - sicher nicht ohne Grund!
Auch dies kann man glauben oder auch nicht.
Aber im Gegensatz findet man in der Sonderausgabe von Finanztest Ausgabe 04/2012 folgenden Artikel:
Proconcept kassiert hohe Gebühren
Auch in den Vertragsbedingungen der Firma Pacta Invest steht, dass vom aktuellen Wert des Vertrages die anfallende gesetzliche Quellensteuer abgezogen wird. Und in den Bedingungen der Firma Proconcept die unter den Namen LV-Doktor und AnkaufPlus Policen kauft, heißt es der Kaufpreis richte sich nach dem Netto-Auszahlungbetrag nach Abzug von Steuern, Abgaben und Gebühren. Die im Schweizer Steuerparadies Zug ansässige Proconcept AG berechnet ihren Kunden 87,50 € Kündigungsgebühr. ProConcept sagt den Kunden zu, beim Versicherer eine höhere Auszahlung als den Rückkaufswert herauszuholden. Die Idee der Firma: Die Versicherer hätten gegen europäisches Recht verstoßen, weil die Kunden erst nach Vertragsschluss die Bedingungen einsehen konnten. Um mehr Geld herauszuholen, klagt die Firma vor Gericht. Im Erfolgsfall soll der Kunde je nach Vertrag mit 25 % oder mit 50 % an allen künftigen Erstattungen des Versicherers beteiligt werden. Der andere Teil fiele an Proconcept. Wählt der Kunde eine 50 prozentige Beteiligung muss er zusätzlich zur Kündigungsgebühr noch einmal 300 € Kostenbeteiligung an Proconcept zahlen. Ob der Versicherer jedoch überhaupt Erstattungen über den Rückkaufswert hinaus leisten muss, ist ungewiss. Die Kunden sind ihre Police in jedem Fall los - unwiderruflich, so steht es im Kaufvertrag.
Und nun muss jeder für sich selbst entscheiden, was er glaubt oder nicht.
Endlich Versicherungsvorstand
Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, in einem wunderschönen großen lichtdurchfluteten Büro zu sitzen, über die Dächer der Stadt zu schauen, edles Holz und feinstes Tuch um sich herum zu haben und zu entscheiden, ob und welches Geld man ausgibt? Und dass ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, ob man diese Dinge wirklich benötigt – weil ständig neues Geld da ist.
Öffentlich wird hier Spiel und Realität nicht verwechselt.
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