wie sich eine Versicherung der Verantwortung entzieht
Hallo zusammen, als Geschädigter möchte ich folgenden, bedauernswerten Fall schildern:
In Folge eines Verkehrsunfalls wurde mein parkendes Fahrzeug spät abends während meiner Abwesenheit durch ein anderes, ausparkendes beschädigt. Zwei Zeugen haben dies beobachtet und der Polizei gemeldet. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall der Stadt übergeben, diese hat nun zu entscheiden, ob dem mutmaßlichen Verursacher ein Bußgeld ausgesprochen wird. Nun belehrte mich die Stadt , dass ich keine Akteneinsicht gewährt bekomme, da dies lediglich einem Anwalt zusteht. Dies ist für mich zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche von Bedeutung, da sich die Versicherung des Unfallgegners m.E. äußerst seltsam verhält:
Die Versicherung des mutmaßlichen Schädigers hat - trotz der Vereinbarung, bis zu einer Rückmeldung von Staatsanwaltschaft zur Vermeidung unnötiger Kosten nichts weiter zu unternehmen - veranlasst, einen Gutachter das Fahrzeug des mutmaßlichen Schädigers zu untersuchen. Warum eine solche Maßnahme, welche ja auch mit Kosten verbunden ist, ergriffen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Sachverständige, der übrigens für die besagte Versicherung arbeitet, was ja den Bock zum Gärtner macht, behauptet, dass der Unfallgegner den Schaden mit seinem Fahrzeug nicht verursacht haben könnte, da an dessen Fahrzeug keine Spuren zu finden seien. Ferner schließt dieser Sachverständige aus, dass an dem Fahrzeug Teile ausgetauscht wurden. Die Versicherung beharrt auf dem Recht, einen Gutachter zur Feststellung des Unfallhergangs einzuschalten, was m.E. keine Sinn ergibt. Aus Erfahrung (Beschädigung an einem anderen meiner Fahrzeuge) und der Höhen- und Konstruktionsverhältnisse der involvierten Fahrzeuge weiß ich, dass der Gutachter nicht mit 100% Sicherheit die Verursachung durch den mutmaßlichen Schädiger ausschließen kann, selbst wenn am Fahrzeug des Schädigers keine Spuren zu entdecken sind. Wenn aber die Verursachung nicht ausgeschlossen werden kann, sind auch die Zeugenaussagen - bis dato gewichtigstes Indiz - nicht zu entkräften. Ferner hege ich Zweifel an der Neutralität des Gutachters, dessen Bestimmung jedoch leider der Versicherung obliegt. Ich habe ferner der Versicherung bereits angeboten, zur Vermeidung von weiteren Kosten (Anwalt, Gutachter, Verfahren) den Schaden pauschal mit 600 EUR zu begleichen. Sie ist darauf nicht eingegangen, was unter kaufmännischen Gesichtspunkten und der Beweislage m.E. äußerst seltsam ist. Die Reparaturkosten bewegen sich um ca. 1.700 EUR, zudem müsste die Versicherung wie gesagt ggf. Sachverständigen-, Anwalts- und Verfahrenskosten tragen. Die Versicherung scheint keine kaufmännisch vernünftige Lösung anzustreben, sondern die Sache aussitzen zu wollen, indem sie hofft, die Fakten durch zweifelhafte gegenteilige Fakten, die auf zweifelhafter Neutralität eines Sachverständigen beruhen, zu entkräften.
Da kann man mal sehen, wie sich solche Direktversicherer ihrer Verantwortung entziehen; sie spielen auf Zeit, bauen auf ihren finanziellen "längeren Atem", denn wenn der o.a. "neutrale" Sachverständige, der möglicherweise dessen Lied singt, wessen Brot er isst, behaupten sollte, dass das Fahrzeug des mutmaßlichen Schädigers nicht ursächlich für den Schaden ist, liegt es an mir und meiner finanziellen Risikobereitschaft, Anwalt und Sachverständigen für ein Gegengutachten vorzufinanzieren.
Ich biete der besagten Versicherung auf diesem Wege eine einvernehmliche Lösung an, die auch eine Chance zur Aufrechterhaltung ihrer Reputation darstellt. Vorerst habe ich kein Interesse, den Namen der Versicherung preiszugeben.
AW: wie sich eine Versicherung der Verantwortung entzieht
Ich kann dir nur zustimmen. Die Versicherung spekuliert darauf, dass dir der Atem ausgeht. Es ist leider immer noch so, dass man um sein Recht zu bekommen in vielen Fällen mehr ausgeben muss als der eigentlich Schaden beträgt.
Etwas scheint mir allerdings schon seltsam. Wie kann es sein, dass das andere Auto keine Spuren des Unfalls aufweist?
Bist du sicher, dass die Zeugen den richtigen Wagen identifiziert haben. Aus meiner Erfahrung widersprechen sich Zeugen im Nachhinein immer. Die Wahrnehmung in einem Moment in dem etwas sehr schnell geht kann sehr unterschiedlich sein.
AW: wie sich eine Versicherung der Verantwortung entzieht
Kurze Frage zur Sache:
Wie glaubwürdig, bzw. wie unanfechtbar sind die Aussagen der von Ihnen benannten Zeugen??
Übrigens, einen Selbstbestellten Gutachter zur Wahrung meiner Rechte, halte ich für unerlässlich! Gerade immer dann, wenn abzusehen ist, dass sich der Unfallgegner aus der Verantwortung stehlen will. Ein Gutachter kostet nicht die Welt. Sprechen Sie diesbezüglich auch nochmal mit Ihrer eigenen Versicherung.
AW: wie sich eine Versicherung der Verantwortung entzieht
Zunächst: Danke für Eure/Ihre Beiträge!
@roland: der Sachverständige von der gegn. Versicherung begutachtete das Fahrzeug des mutmaßlichen Schädigers erst 3 Monate NACH dem Unfall (derweil lag die Akte immer noch beim Staatsanwalt, dessen Entscheidung ich abwarten wollte). Bis dahin kann er bereits Reparaturen durchgeführt haben, die m.E. nicht immer nachweisbar sind (ein Stoßfänger ist schnell getauscht, der ist ja nicht versiegelt). Der eine Zeuge erzählte mir, dass lediglich er und nicht auch seine Partnerin, die zusammen mit ihm als Passantin das Ausparkmanöver im Vorübergehen beobachtet haben, von der Polizei befragt wurde. Äußerst seltsam in meinen Augen! Der Zeuge berichtete mir gestern auch, dass er im Zuge des Aufpralls/der Beschädigung ein Geräusch vernommen hat und er - wenn auch als Beweismittel untauglich - im Gesichtsausdruck des Schädigers ein "Erschrecken" vernahm (Blickkontakt!). Ferner bekräftigte der Zeuge, auch im Falle eines Rechtsverfahrens als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Ich halte den Zeugen für äußerst glaubwürdig.
@Mike Spezi: leider ist es so, dass ja die Versicherung den Sachverständigen selbst bestimmen darf. Und es stellt sich die Frage, ob ich jetzt nicht Gefahr laufe, schlechtem Geld gutes hinterzuwerfen, denn so ein Gutachten kostet ein paar hundert Euro (für mich als Privatperson) :-(.