auf den letzten Kunsthandwerkermärkten hier in der Gegend habe ich jetzt schon öfter
Lehrerinnen aus der Schule meiner Kinder gesehen. Die verkaufen dort selbst hergestellten
Schmuck oder auch selbst gemalte Bilder für einen sehr hohen Preis. Da Lehrer ja ohnehin
schon nicht schlecht verdienen und überdies auch noch verbeamtet sind, frage ich mich, ob
eine solche weitere Einnahmequelle überhaupt gestattet ist. Ist das nicht der eigentliche Sinn
des Beamtentums, dass sich dessen Angehörige ausschließlich mit ihrer Haupttätigkeit
beschäftigen sollen? Was passiert mit dem Erlös aus solchen Verkäufen? Müssen sie beim
Dienstherrrn angegeben und wenigstens auch versteuert werden?
AW: Dürfen Lehrer als Beamte einen Nebenjob ausüben??
Birgit, das stimmt so leider nicht. Angestellte brauchen grundsätzlich keine Genehmigung. Eine Informationspflicht besteht, sofern im Arbeitsvertrag vereinbart. Der Nebenjob darf natürlich nicht die Interessen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag berühren. Wie das bei Beamten ist, kann ich leider nicht sagen.
AW: Dürfen Lehrer als Beamte einen Nebenjob ausüben??
Ich würde nicht etwas hinter dem Rücken des Arbeitgebers machen. Wenn es rauskommt hat kriegt man nur Probleme und sät Misstrauen. Am besten schauen was möglich ist und dann offen kommunizieren.
AW: Dürfen Lehrer als Beamte einen Nebenjob ausüben??
Normalerweise darfst du es von dir aus nicht so einfach. Du brauchst erst einmal eine Genehmigung von der Stelle wo du arbeitest und wenn die zustimmen kannst du erst deinen Nebenjob nachgehen.
AW: Dürfen Lehrer als Beamte einen Nebenjob ausüben??
Zitat von pioli
Normalerweise darfst du es von dir aus nicht so einfach. Du brauchst erst einmal eine Genehmigung von der Stelle wo du arbeitest und wenn die zustimmen kannst du erst deinen Nebenjob nachgehen.
Ich weiß, dass ist fester Glaube in der Bevölkerung. Aber eben ein Irrglaube. Versuch deine Aussage mal zu belegen, dann wissen wir mehr....