Müssen Mitarbeiter sich für die betriebliche Altersvorsorge auf Jahre verpflichten
Liebe User,
meine Frau hat sich auf eine neue Stelle beworben und wohl auch gute Aussichten, die Stelle zu bekommen. Ob sie ihr am Ende wirklich gefällt, weiß man ja jetzt noch nicht.
Wir wissen, dass es dort die Möglichkeit gibt, eine betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber erhalten zu können.
Das ist eine tolle Sache, zumal das tatsächlich nur noch wenige Firmen überhaupt zahlen.
Interessant wäre für uns aber jetzt zu wissen, ob man sich dann für einige Jahre verpflichten muss, wenn man diese Leistungen in Anspruch nimmt. Was sieht die Rechtsprechung hier vor?
AW: Müssen Mitarbeiter sich für die betriebliche Altersvorsorge auf Jahre verpflichte
Hallo Bonobär!
Das ganze Thema ist geregelt in einem eigenen Gesetz. Googeln Sie mal nach betravg, wenn Sie sich einlesen wollen.
Der Arbeitgeber kann eine BAV die er alleine bezahlt, zunächst von einer Betriebszugehörigkeit von bis zu 5 Jahren abhängig machen. Erst dann wäre der Anspruch unverfallbar, würde Ihre Frau also definitiv mit Renteneintritt auch die Betriebsrente bekommen.
Falls die Arbeitnehmerin aus dem eigenen Gehalt ebenfalls etwas in die gleiche BAV einbezahlt, sind alle Ansprüche sofort unverfallbar. Das geht aber nicht in allen Durchführungswegen.
Übrigens hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihm eine BAV anbietet in die er einen Teil seines Gehaltes einzahlen kann. (Entgeltunwandlung.) Der AG muss aber nichts dazu bezahlen.
MfG
Alexander Reibold
Finanzberater im Raum Ingolstadt
Tel: 08431 901290