Hallo allerseits,
wir haben jetzt die ersten 10 Jahre unserer Baufinanzierung hinter uns und der alte Kredit der Volksbank ist durch ein Forwarddarlehen der Sparda abgelöst worden. Wie das nun mal in der Finanzwelt so ist enstehen dadurch Kosten. In der letzten Woche hat uns die Volksbank angeschrieben mit der Bitte um die Beauftragung zur Löschung der Grundpfandrechte, ansonsten würde ab dem 01.05.2012 eine jährliche Verwahrgebühr von 25 € berechnet.
Heute ist mein VB-Konto mit 196,35 € belastet worden. 130,90 € für die not. Grundschuldabtretung und 65,45 € " Bearbeitigungsgebühr wegen Abtretung Grundschuld GB Abt. III/4."
Ist die Löschung kostenpflichtig?
Ist diese Bearbeitungsgebühr korrekt?
Ich habe gelesen das Banken per Gesetz verpflichtet sind, die Löschung einer Grundschuld zu bewilligen, dafür dürfen sie kein Entgelt verlangen, aber für tatsächliche Sachkosten wie die Beglaubigung durch einen Notar.