Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

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  1. Avatar von Bienchen
    Bienchen

    Standard Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Hallo. Ich bin Lehrerin und habe natürlich in der Schule eine Klassenkasse, in der auch immer Bargeld ist. Manchmal ist es relativ viel, wenn gerade Geld eingesammelt wurde. Da in der Klasse der Schreibtisch schon mehrfach aufgebrochen und das Geld gestohlen wurde, nehme ich es jetzt immer mit nach Hause. Was ist aber, wenn zu Hause bei mir auch eingebrochen wird oder das Geld auf andere Weise verschwindet? Ist es dann über mit über meine private Hausratversicherung abgesichert und wird ersetzt? Oder muss ich dafür eine spezielle Versicherung abschließen, was sich natürlich überhaupt nicht lohnen würde?

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Hallo Bienchen!

    Zum Hausrat gehören in der Regel Sachen die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Dazu gehört diese Kasse offensichtlich nicht. Daher wäre der Betrag nicht versichert, wenn z.B. bei Ihnen eingebrochen wird oder Ihr Haus abbrennt.

    Das müssten Sie für Ihren Tarif individuell klären. Z.B. mit Ihrem Vermittler oder direkt mit der Gesellschaft.

    MfG

    Alexander Reibold
    Finanzberater in Ingolstadt und Umgebung
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  3. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Hallo Herr Reibold,

    hier muss ich ein Veto einlegen.

    Es kommt immer auf die Vertragsbedingungen an.

    Ich finde in den Bedingungen zur Hausratversicherungen keinen Hinweis, dass das im Haus befindliche Bargeld dem VN gehören muss.

    Also besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag X (z.B.: 2.000 €) entsprechend des Tarifes.

    Gruß N.

  4. Avatar von Matthiashase
    Matthiashase ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Ich muss Naseweis recht geben. In den Verbraucherinformationen findet man dazu sogar einen Hinweis: "Es spielt übrigens keine Rolle, ob die Haushaltsgegenstände Ihnen gehören oder nicht – vom
    Versicherungsschutz ausgenommen ist lediglich das Eigentum von Untermietern."

  5. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Guten Morgen liebe Kollegen!

    Wie Sie vielleicht überlesen haben, steht in meinen Sätzen nicht, dass der Hausrat dem Versicherungsnehmer gehören muss um versichert zu sein!

    Doch in den VHB 2008 steht in §6 a):
    Zum Hausrat gehören alle Sachen die dem Versicherungsnehmer zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen".

    Ich bezweifle daher weiterhin, dass eine Hausratversicherung Geld welches die VN nicht privat für sich nutzen darf, erstatten würde.

    MfG

    Alexander Reibold

  6. Avatar von Luke
    Luke ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Es gibt bei manchen Gesellschaften die Möglichkeit, Bargeldentschädigungen deutlich zu erhöhen.

    Nur als Beispiel:


    Bis 50.000 EUR in einem Wertschutzschrank mit einem Widerstandsgrad 0
    (entspricht dem bisherigen Wertschutzschrank der Sicherheitsstufe N nach VdS bzw. B nach VDMA)








  7. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Hallo Herr Reibold,

    wie bereits erwähnt, es kommt immer auf die Vertragsbedingungen an.

    Zu unserem BoxPlus Tarif finden Sie nachfolgenden Text:

    D Welche Sachen sind versichert und welche nicht?
    1. Versichert sind:
    1.1 Sachen, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt privat genutzt
    werden;
    1.2 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, einschließlich Handels ware bis
    zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag, die aus schließlich Ihrem Beruf/
    Gewerbe oder ausschließlich dem Beruf/Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher
    Gemeinschaft lebenden Person dienen, sofern aus einem anderen Versicherungsvertrag
    kein Ersatz erlangt werden kann.
    1.3 Für Wertsachen gelten die auf dem Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.
    Wertsachen sind:
    1.3.1 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge

    (z.B. Geld- oder Chipkarte);

    Nirgends steht hier ein Hinweis, dass die Sachen bzw. Wertsachen auch dem Versicherungsnehmer gehören müssen.

    Daher sollte man auch beim Vertragsabschluss genau darauf achten, welche Vertragsbedingungen vorliegnen.

    Viele Grüße!
    N



  8. Avatar von tequila
    tequila ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Und genau das ist der Knackpunkt bei dem Tarif BoxPlus. Es ist eben nicht in den Bedingungen aufgeführt. Ergo habe ich auch keinen Rechtsanspruch und dieser Fall gilt ausdrücklich als nicht versichert. Sauber formuliert klingt das dann zum Beispiel so:
    "im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes
    Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern
    bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt" gilt als versichert. Die AXA hat diesen Punkt explizit nicht aufgeführt. Bei der AXA besteht demnach kein Versicherungsschutz.

  9. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Hallo tequila,

    welche BoxPlus-Version haben Sie denn ?

    Zitat Zitat von tequila
    Und genau das ist der Knackpunkt bei dem Tarif BoxPlus. Es ist eben nicht in den Bedingungen aufgeführt..
    Den obigen Text habe ich den Versicherungsbedingungen des Tarifes BoxPlus III entnommen. Und somit hätten Sie auch einen Rechtsanspruch darauf, wenn Sie den Vertrag ab 01.05.2009 geändert bzw. neu abgeschlossen hätten. Wenn nicht, sollte Ihr Vermittler den Vertrag auf die neuen Bedingungen umstellen.

    Bei Bedarf kann ich Ihnen die Versicherungsbedingungen zuschicken.

    viele Grüße!
    N.

    Bezirksvertretung der AXA

  10. Avatar von tequila
    tequila ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Hallo Naseweis,
    die Bedingungen sind Stand 05/09.Und die besagen nun einmal,dass ich nur einen verbindlichen Anspruch auf Erstattung habe,wenn dieser Fall auch in den Bedingungen aufgeführt ist.Und das ist bei der AXA ganz offensichtlich nicht der Fall.Die Formulierungen geben einen Anspruch auf Erstattung nicht wieder,ergo wird die AXA in diesem Zahl nicht zahlen.Andere Versicherer lösen das,indem Sie explizit auf diesen Fall eingehen und für den Verbraucher einen Rechtsanspruch schaffen.Eine diesbezügliche saubere Formulierung habe ich in meinem vorherigen Post aufgeführt.Das Fazit kann also nur lauten,dass der Fall der Themenerstellerin von der AXA nicht reguliert werden würde. Ergänzend dazu aus den BoxPlus-Bedingungen:
    2. Keinen Versicherungsschutz haben:
    alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben

  11. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Hallo Tequila,

    wenn Sie schon den falschen Teil der Vertragsbedingungen zitieren,
    dann bitte diesen auch vollständig.

    B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz?

    2. Keinen Versicherungsschutz haben:
    alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben insbesondere Besucher, Gäste und Untermieter.

    etwas weiter unten finden Sie den Abschnitt
    D welche Sachen sind versichert und welche nicht:

    Gruß N

  12. Avatar von tequila
    tequila ist offline

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    Standard AW: Sind Geldbeträge im Haus bei der Hausrat mitversichert?

    Hallo Naseweis,
    danke,ich bin durchaus des Lesens mächtig.Allerdings ist Ihre Argumentation sachlich falsch.Die Formulierung "insbesondere" schliesst andere Personen nicht aus.Im Gegenteil.Für alle Personen,die nicht im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und damit deren "Sachen" (ergo auch Bargeld) besteht kein Versicherungsschutz im Tarif AXA BoxPlus.Damit wird zwar nicht direkt die Frage der Themenerstellerin beantwortet,da wir den konkreten Tarif nicht kennen.Aber die AXA leistet für derlei Schäden definitiv nicht.

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