GKV oder Tarifwechsel

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  1. Avatar von knobel
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    Standard GKV oder Tarifwechsel

    Hallo,

    Erstmal zu meiner Person. Ich bin noch locker unter der 55Jahregrenze, selbständig und in der PKV.

    Ab August werde ich wohl ein Angestelltenverhältnis antreten und das Gewerbe abmelden. Meine ersten zwei oder drei Monatsgehälter werden wohl unter der Versicherungspflichtgrenze bleiben danach aber dauerhaft darüber liegen.

    Kann ich in die GKV zurückwechseln? Und wenn nicht, wie kann ich ein wenig Geld sparen? Ein Tarifwechsel, soll ja ganz sinnvoll sein. Gibt es hier etwas auf das man besonders achten sollte?


    Grüße
    knobel

  2. Avatar von jus
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    Standard AW: GKV oder Tarifwechsel

    Hi,

    nein, du müsstest mit deinem Gehalt mindestens bis Ende des Jahres unter der JAEG liegen. Du wirst in der PKV bleiben müssen. Also kündige bloß nicht vorschnell deine Versicherung.

    Der Tarifwechsel ist schon die bessere Wahl. Zu den Besonderheiten, nun ja, du brauchst ein wenig Durchhaltevermögen, da sich die Anbieter hier häufig querstellen. Ließ dir mal diesen Artikel durch, da sind einige sinnvolle Hinweise dabei.

    ciao

  3. Avatar von knobel
    knobel ist offline
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    Standard AW: GKV oder Tarifwechsel

    Vielen dank für die schnelle Antwort.

  4. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: GKV oder Tarifwechsel

    Könnten Sie vielleichet hier etwas konkreter in Ihren Aussagen werden?

    Sonst bekommen Sie hier nur Pauschalantworten, die zu keinerlei geistreichen Ergebnis führen!

    Weit unter 55? Wie viel ist das?

    Wie lange in der PKV versichert??

    Tritt Versicherungspflicht nach SGB ein?

    Warum überhaupt zurück zur GKV???

    Schließlich beteiligt sich der Arbeitgeber ja auch hälftig an Ihrem Krankenversicherungsbeitrag, max bis zur Höchstgrenze (BMG) der GKV.

    Sie selbst schreiben, dass Sie bald im Angestelltenverhältnis wieder über der JAEG verdienen werden! Müssten also dann den Höchstbeitrag zur GKV zahlen und der ist dann u.U. weit höher als Ihr PKV Beitrag.

    Wie sind Ihre Familienverhältnisse?? Mitzuversichernde Kinder, Ehefrau etc.

    Pauschalantworten gibt es hier nicht!

    MFG
    MIKE

  5. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: GKV oder Tarifwechsel

    PS. Ihre Versicherung kündigen, wie Jus geschrieben hat, können Sie auch nicht o.W.! Eine Kündigung wird erst anerkannt bei Nachweis einer Neuversicherung mit entsprechenden Hauptparametern und Einhaltung entsprechender Fristen, bzw. Nachweis über eintretende Versicherungspflicht in der GKV! Dies liegt an der seit einiger Zeit gültigen allgemeinen Krankenversichrungspflicht für alle Bürger.

    Mike

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