ich habe eine Frage zur Beantragung eines Kredites mit zus. KfW Kredit aus dem Programm 153 (Energieeffizientes Bauen):
Meine Wunschbank teilte mir mit, dass die Beantragung des KfW Darlehens im Zuge der Kreditbeantragung vorgenommen wird. Hierzu benötigt sie alle Unterlagen incl. KfW Unterlagen (Antrag und die Bestätigung vom Sachverständigen), bevor sie eine Kreditzusage machen kann. Somit kein Kredit bevor nicht alle Unterlagen incl KfW Unterlagen eingegangen sind.
Andererseits haben wir vom Bauunternehmen (Bauträger) die Information bekommen, dass die KfW Unterlagen und die Bestätigung vom Sachverständigen das Bauunternehmen auch Geld kosten und somit (vermutlich?!?) erst nach der Unterzeichnung des Bauträgervertrages erstellt werden (der Bauträger erstellt ein EFH auf einem bereits mit Eigenkapital erworbenen Grundstück).
Ist dies hier die korrekte Vorgehensweise der Bank (denn das KfW Darlehen kann soweit mir bekannt bis spät. Baubeginn beantragt werden)?
Wer muss sich jetzt bewegen und somit praktisch in Vorleistung gehen?
Einen Bauträgervertrag zu unterschreiben ohne eine Kreditzusage zu haben ist ja auch etwas riskant?
Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Wobei jedoch andererseits auch die Bank zu verstehen ist:
Denn wenn es dann doch kein z.b. KfW 70 Haus wird sondern nur ein normales Haus nach EnEV (KfW 100 Haus), dann bekommt man ja kein KfW Darlehen.
Damit die Bank dies einplanen kann benötigt sie die entsprechenden Unterlagen, oder etwa nicht?
Somit würde man die Unterlagen des Sachveständigen benötigen bevor man überhaupt die Kreditzusage hat und bevor man einen Kauf- bzw. Bauvertrag unterschreibt?
warum unterzeichnen sie nicht den Bauwerksvertrag, wenn sie sich sicher sind, dass es diese Baufirma wird? Sollte der Grund die noch nicht vorhandene Finanzierungszusage sein, dann würde ich den Bauwerksvertrag "vorbehaltlich der Finanzierungszusage" unterschreiben, bzw. diesen Passus intergrieren.
Anderseits wundere ich mich, denn bei unseren Kunden können wir im Vorfeld klären, ob einer Finanzierungszusage etwas im Wege steht. Somit kann der Kunde beruhigt den Werksvertrag unterzeichnen. Auch würde ich mit der Baufirma reden, denn diese sollte schon in die Vorleistung treten.
Warum Bausparvertrag unterzeichnen? Was wollen sie damit? Was für ein Angebot hat man ihnen unterbreitet, dass ein Bausparvertrag integriert wurde?
Sie benötigen einen Finanzierungspartner der das Vorhaben managt, soll heißen der ihre Interessen, die der Bank und des Bauunternehmers vereint!
Das ist doch wirklich kein Problem.
Haben sie eine KfW Subventionierung bei der KfW Kondition oder gibt man ihnen seitens der Bank die KfW Kondition so weiter, wie es die KfW offiziell anbietet?
ja dies werden wir wohl so in etwa machen (müssen).
Die Baufirma steht im Prinzip schon fest und wird es wohl auch werden.
Somit sollte einer Unterschrift mit erwähntem Passus hoffentlich kein Problme darstellen.
Ich kann halt auch die Baufirma verstehen, denn das Haus ist frei geplant und somit muss der Architekt schon einiges reinstecken, damit er die Daten für die KfW Berechnung liefern kann...
Ja mich wundert die Unflexibilität der Bank auch ein wenig.
Jedoch gab man mir zu verstehen, dass alles inkl. der KfW Unterlagen benötigt wird damit der Sachverhalt geprüft werden kann und erst danach kann man mir mitteilen, ob einer Zusage was im Wege steht.
Andere Banken sind hier bestimmt ein wenig flexibler...
Zitat von noelmaxim
Warum Bausparvertrag unterzeichnen? Was wollen sie damit? Was für ein Angebot hat man ihnen unterbreitet, dass ein Bausparvertrag integriert wurde?
Nein, ich meinte wenn dann Bauvertrag oder Bauträgervertrag ;-)
Die Angebote von andern Banken mit BauSPARvertrag haben wir bereits aussortiert, haben uns nicht gefallen (oder liegen wir darin falsch?)
Die KfW Konditionen die uns von der Bank genannt wurden, sind dieselben wie auf der Webseite der KfW erwähnt.
Stand gestern: 20j Laufzeit / 3j max tilgungsfreier Anlauf / 10j Zinsbindung: 2,50% Sollzins
Stand heute sind diese gesenkt worden: 2,35% Sollzins