bin mir bei einer Sache nicht wirklich sicher und evtl. kann mir jemand weiter helfen. Mein Vater hat für meinen Kredit gebürgt. Wenn ich den Kredit nun vorzeitig ablöse wird eine Vorfälligkeitsentschädigung auf mich zukommen.
Ist mein Vater als Bürge auch für diese "Strafzahlung" haftbar?
Der Umfang der Bürgschaft geht aus der Bürgschaftsvereinbarung hervor.
Was ist denn der Plan? Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen? Und dann? Die werden sich das Geld schon holen. Ist ja keine illegetime Forderung. Ein Vertrag wurde geschlossen und nun will eine Seite diesen nicht zu Ende führen. Ganz klar, daß der anderen Seite eine Entschädigung zusteht.
ich verstehe den Hintergrund der Frage auch noch nicht genau.
Aber die Vorfälligkeitsentschädigung fällt im Rahmen eines Ratenkredites bei vorzeitiger Ablösung an. Das ist richtig.
Bei Einhaltung der - mit drei Monaten doch recht kurzen - Kündigungsfrist hingegen, läßt sich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung doch auch komplett vermeiden.
zunächst einmal haben wir die sog. Immobiliardarlehen (= Wohnungsbaukredite) von Ratenkrediten (= Konsumentenkredite) abzugrenzen. Bei den zuletzt genannten Krediten fällt in der Tat kaum eine Vorfälligkeitsentschädigung an (§ 502 BGB), bei den anderen kann sie dagegen doch recht erheblich sein (Ausnahmereglung des § 503 BGB).
Unterstellt ein Wohnungsbaukredit liegt vor, dann lässt sich die Zinsentschädigung im Regelfall nicht vermeiden. Selbst wenn eine solche Entschädigung durch die Bürgschaftserklärung nicht abgedeckt ist, wird sie natürlich geschuldet (vom Darlehensnehmer). Normalerweise deckt aber eine Bürgschaftserklärung auch die Forderungen auf Zinsen und zinsähnliche Entgelte - dazu gehört die Vorfälligkeitsentschädigung - mit ab.
Gruß
Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt