Hallo,
ich habe ein Auto finanziert. Nach einem Unfall mit wirtschaftlichen Totalschaden wurde bei dem Händler das Auto getauscht. Damals unter der Prämisse, das wir ein Auto für den aktuellen offenen Wert bekommen.
Nun haben wir herausgefunden, dass zum Zeitpunkt des Tausches, 6.300 € offen waren, das neue Auto aber nur einen Wert zu dem Zeitpunkt von 4.700 € hatte. Hiervon hatte uns der Autohändler natürlich nicht in Kenntnis gesetzt. Da ich nun ja 1.600 mehr für das Auto zahlen muss, als es eigentlich wert ist, ist meine Frage, ob ich hier einen Anwalt einschalten kann. In dem Punkt hat uns der Autohändler ja "betrogen".
Wie entstehen Preise? Am einfachsten sieht man das an der Börse. Jemand will zu einem Preis x verkaufen und findet einen Käufer, dann ist genau zu diesem Zeitpunkt eine Aktie den Preis x wert. In der nächsten Sekunde gibt es aber keine Käufer mehr zum Preis x und andere bleiben auf den Aktien sitzen, dann hat sich der Wert verändert. So ist das im Prinzip auch bei Autos. Findet der Händler einen Käufer zum Preis y, dann ist das Auto in dem Moment auch soviel wert. Es sei denn der Käufer zahlt freiwillig einen viel zu hohen Preis, weil ihm Marktkenntnis fehlt oder er sich nicht informiert hat. Aber selbst dann bleibt es doch ein Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen. Der Händler spielt seinen Wissensvorsprung aus. Er kann doch nicht haftbar gemacht werden für Bequemlichkeit oder Unwissen des Käufers. Der Käufer wurde ja auch nicht gezwungen den Wagen zu kaufen...
Woran machen Sie denn den Wert des Autos fest? Die 4.700 Euro müssen ja irgendwo herkommen. Ist das der Preis vergleichbarer Autos bei anderen Händlern oder im Internet? Ist das der Preis aus Bewertungslisten wie z.B. Schwacke? Stammt der Preis aus Zeitungspreisvergleichen? Sind vergleichbarer Laufleistungen und Ausstattungen gegeben?
Einen Anwalt kann man immer einschalten. Dieses Recht kann niemandem genommen werden.
Die 4.700 kommen von der Rechnung, die uns für das neue Auto vorliegt. Hätten wir nicht aber damals für den Unfallwagen zumindestens den Restwert bekommen müssen? Wir haben ja nichts an Zahlungen gesehen, in dem Sinne hat der Autohändler ja doppelt kassiert. Den Restwert von der Versicherung und dann nochmal als er den Wagen dann wieder verkauft hat. Wir haben nie unterschrieben, dass er den Wagen verkaufen darf. Also hat er ja unseren "Besitz" verkauft.
Die 4.700 kommen von der Rechnung, die uns für das neue Auto vorliegt. Hätten wir nicht aber damals für den Unfallwagen zumindestens den Restwert bekommen müssen?.
War das Erstfahrzeug finanziert oder gelaest ?
Wurde der Schaden über die Vollkaskoversicherung oder über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet ?
Wir haben ja nichts an Zahlungen gesehen, in dem Sinne hat der Autohändler ja doppelt kassiert. Den Restwert von der Versicherung und dann nochmal als er den Wagen dann wieder verkauft hat.
Wir haben nie unterschrieben, dass er den Wagen verkaufen darf. Also hat er ja unseren "Besitz" verkauft.
Restwert lt. Gutachten 2.800 , den musste die Versicherung dann auch zahlen. Aber wir haben diese Zahlung nie gesehen und wissen auch nicht, an wen die gegangen ist.