Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Hallo liebe Nutzer,
Bevor ich mich bei einem Versicherungmakler erkundige, setze ich auf die vielen Experten
hier im Finanz-Forum. Bei uns ist es so wie bei vielen anderen Familien wahrscheinlich auch.
Meine Frau erhält das Kindergeld für unsere drei Kinder und arbeitet Teilzeit. Ich habe das
höhere Einkommen und besitze auch schon einen Vertrag zur Pensionskasse bei meinem
Arbeitgeber. Allerdings würde ich gerne auch noch einen Riester-Vertrag abschließen.
Die staatlichen Zulagen, die man für die Kinder bekommen kann, stehen aber ja eigentlich
meiner Frau zu, weil sie auch das Kindergeld bekommt. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass
ich an ihrer Stelle in den Genuss dieser Kinder-Zulage kommen kann?
Kann sie mir den Anspruch eventuell überschreiben?
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Hallo kamil,
ja das geht. Die Ehefrau muss der Übertragung aber zustimmen und diese gilt auch in aller Regel nur für ein Jahr, muss dann also wieder neu beantragt werden. Sie sollten also bei Ihrer jährlichen Wertmitteilung unbedingt kontrollieren, dass auch alle Ihnen zustehenden Zulagen korrekt dem Vertrag gutgeschrieben werden/wurden.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Zitat von sabine75
Vielleicht finden sich ja noch mehr Nutzer, die auch noch einmal das Gleiche schreiben wollen?
...nur eine kleine Ergänzung, da dies in der heutigen Zeit relativ häufig anzutreffen ist. Stichwort Patchworkfamilie.
Damit die Kinderzulage 'wechseln' kann, ist erforderlich, dass beide Ehepartner die leiblichen Eltern sind. Sonst ist wieder das Kindergeld entscheidend.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Hallo,
ja das geht. Die Ehefrau muss der Übertragung aber zustimmen und diese gilt auch in aller Regel nur für ein Jahr, muss dann also wieder neu beantragt werden.
Zitat von sabine75 Vielleicht finden sich ja noch mehr Nutzer, die auch noch einmal das Gleiche schreiben wollen?
Wäre nicht notwendig, wenn die Antwort richtig und vollständig gewesen wäre - daher der Hinweis auf den § 85 des EStG.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Moin,
vielleicht sollten Sie sich einmal die Vollversion von juris gönnen. Die ohne abgehackte Paragraphen.
Das AVMG sagt in §85, Absatz 2 klipp und klar:
(2) Bei Eltern, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 erfüllen, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. Der Antrag kann jeweils nur für ein Beitragsjahr gestellt
und nicht zurückgenommen werden.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Der Sinn eines Finanz-Forum sollte sein,
dass Unwissende auf Ihre Fragen eine vollständige Antwort erhalten.
Wenn Ergänzungen, die bei dem Einzelnen in der Antwort fehlen, folgen,
sollte man sich nicht auf den Schlips (wie heißt dies bei Frau ?)
getreten fühlen, sondern sollte dies einfach akzeptieren.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Sie haben ja nichts ergänzt. Im Gegenteil, die von Ihnen zitierte Quelle ist gekürzt und damit fehlerhaft. Das sollten SIE akzeptieren und nicht jedes Mal aufs neue mit aller Macht das letzte Wort haben müssen, auch wenn Ihre Antwort durch Quellen belegbar falsch ist.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Wenn jemand der Meinung ist, dass das Einkommensteuergesetz fehlerhaft ist, sollte man darauf hoffen, dass entsprechende Änderungsvorschläge
vorgebracht werden.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Ich bin sehr wohl der Meinung, dass das Einmommenssteuergesetz fehlerhaft ist. Allerdings aus anderen Gründen. In diesem Zusammenhang ist jedoch die Quelle falsch. Siehe beigefügtes PDF, Seite 1318, Absatz 2:
(2) Bei Eltern, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 erfüllen, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. Der
Antrag kann jeweils nur für ein Beitragsjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden.
Dieser nicht ganz unerhebliche, unterstrichene Teil fehlt in Ihrem Link. Auf nicht mehr und nicht weniger habe ich hingewiesen...
Und um vorzubeugen: Sie zitieren nicht das Estg, sondern eine Quelle aus dem Internet. Die erhebt nicht immer einen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Zwischen lesen und verstehen liegt oft das Meer!
Zitat von sabine75
(2) Bei Eltern, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 erfüllen, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. Der Antrag kann jeweils nur für ein Beitragsjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden.
Dieser nicht ganz unerhebliche, unterstrichene Teil fehlt in Ihrem Link. Auf nicht mehr und nicht weniger habe ich hingewiesen... .
Und um vorzubeugen: Sie zitieren nicht das Estg, sondern eine Quelle aus dem Internet. Die erhebt nicht immer einen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit.
falsch - meine angegebene Quelle ist der § 85 des EStG -
aber zum nochmaligen Lesen der Text des Absatzes 2
1Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anwendbar ist, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. 2Der Antrag kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden.
ich habe den bei Ihrer Antwort fehlende Text markiert.
Also noch einmal - die Eltern dürfen nicht getrennt leben und müssen miteinander verheiratet sein.
Ihren unterstrichenen Text habe ich nie angezweifelt und daher auch nicht ergänzt.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Gut, wenn Sie meinen. Sie müssen halt das letzte Wort haben. Gibt es hier die Möglichkeit, Mitglieder und deren Beiträge zu ignorieren? Ich habe weiss Gott Besseres zu tun, als mich den lieben langen Tag mit rechthaberischen, sich Ihre Fehler nicht eingestehenden Menschen herumzuschlagen. da macht eine Ausblendung Ihrer Beiträge eindeutig mehr Sinn. Zumal der ein oder andere User hier ja nicht einmal in der Lage ist, sich Fehler einzugestehen, wenn man Sie Ihm auf dem Silbertablett präsentiert.
Zwischen lesen und verstehen liegt oft das Meer!
Si tacuisset...
Nachtrag: Ich habe die Funktion gefunden. So macht das Lesen der Themen wieder Spaß!
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Hallo Kamil,
vielleicht ein Gedankenanstoss.
Warum willst du den Riestervertrag mit Kinderzulagen? Statistisch gesehen ist die Lebenserwartung von Frauen höher. Die Renten aber sind bei Riester identisch, da es sich um Unisex-Tarife handelt.
Natürlich kenne ich eure genaue Sitution nicht, aber wenn ihr altersmäßig nicht weit auseinander liegt, wäre darüber nachzudenken. Die Rente landet dann ja sowieso im Familieneinkommen.
Deine Frau wäre jedoch besser abgesichert, wenn dir was passiert.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Zitat von sabine75
Gut, wenn Sie meinen. Sie müssen halt das letzte Wort haben. Gibt es hier die Möglichkeit, Mitglieder und deren Beiträge zu ignorieren? Ich habe weiss Gott Besseres zu tun, als mich den lieben langen Tag mit rechthaberischen, sich Ihre Fehler nicht eingestehenden Menschen herumzuschlagen. da macht eine Ausblendung Ihrer Beiträge eindeutig mehr Sinn.
Dies zum Thema wenn Herr Sabine75 nicht mehr weiter weiß!
Allerdings ist die Antwort wieder am Thema vorbei.
Es geht hier nicht darum, wer das letzte Wort hat, sondern dies ist ein Forum, wo jeder das Recht hat eine Antwort zu schreiben und wo man auf jeden Fall auf fehlerhafte Interpretationen hinweisen sollte.
Und nun Schluss mit diesem Thema.
N.
PS: Ein Tipp für die Zukunft!
um zu verstehen was in einem Forum stattfinden sollte ---> Internetforum ? Wikipedia
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Da will ich Ihnen, liebes Fräulein Naseweis, mal auf die Sprünge helfen und zitiere Sie selber:
Ein Hallo an alle Leser des Finanz-Forum,
Sabine75 ist in meiner Igno-Liste.
Auf solche schwachsinnigen Angriffe reagiere ich nicht mehr.
Man muss jedoch die Frage stellen, ob es sich hier evt. um eine kleine Göre handelt, die sich noch im Kindergartenalter befindet.
Soviel zum Umgang mit sachlicher und fachlich richtiger Kritik. Ich hatte Sie ja schon des Öfteren, Ihre zum Teil haltlosen und/oder falschen Aussagen/Behauptungen zu belegen. Ihre Reaktion: siehe oben.
und wo man auf jeden Fall auf fehlerhafte Interpretationen hinweisen sollte.
Das habe ich, wie bereits beschrieben, schon häufiger getan. Sie waren selten selten bis gar nicht in der Lage, Ihre Aussagen zu verifizieren. Und wollten oder konnten das wohl auch nicht.
Und nun Schluss mit diesem Thema.
Es wäre mir neu, dass Sie das im Alleingang zu entscheiden haben.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Lieber Herr Sabine75,
Zitat von sabine75
Da will ich Ihnen, liebes Fräulein Naseweis, mal auf die Sprünge helfen und zitiere Sie selber:
Im Gegensatz zu Ihnen ist dem Forum-Betreiber wie auch einigen anderen Usern meine Identität bekannt.
Soviel zum Umgang mit sachlicher und fachlich richtiger Kritik. Ich hatte Sie ja schon des Öfteren, Ihre zum Teil haltlosen und/oder falschen Aussagen/Behauptungen zu belegen. Ihre Reaktion: siehe oben.
Wenn es erforderlich war, habe ich meine Auskünfte belegt. Jedoch lehne ich es grundsätzlich ab, einem Fake, das nur mit Beleidigungen um sich wirft (wurden zwischenzeitlich vom Admin/Mod gelöscht) weitere Informationen über Anlageerfolge mitzuteilen.
Das habe ich, wie bereits beschrieben, schon häufiger getan. Sie waren selten selten bis gar nicht in der Lage, Ihre Aussagen zu verifizieren. Und wollten oder konnten das wohl auch nicht.
Siehe oben!
Es wäre mir neu, dass Sie das im Alleingang zu entscheiden haben.
Ich entscheide hier nur über meine Antworten. Alles andere überlasse ich dem Forum-Betreiber. - Dies sollten Sie allerdings auch tun.
Dies musste noch geschrieben werden und nun ist wirklich Schluss.
Auf den weiteren Mist von Ihnen kann ich verzichten!
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Im Gegensatz zu Ihnen ist dem Forum-Betreiber wie auch einigen anderen Usern meine Identität bekannt.
Seien Sie gewiss, dass ich genau weiss, welcher AXA-Vertreter Naseweis ist.
So schwer ist das auch nicht wirklich herauszubekommen.
Wenn es erforderlich war, habe ich meine Auskünfte belegt.
Nein, haben Sie nicht. Sie haben etwas über Ihre ANGEBLICHEN Anlageerfolge geschrieben. Meine durchaus sachlich formulierte Bitte, diese auch einmal zu belegen, haben Sie dann ja auch geflissentlich ignoriert. Das ist unlauter.
Dies sollten Sie allerdings auch tun.
??? Hier wird doch eh mit zweierlei Maß gemessen. Und dass sich der Forenbetreiber in diese Diskussion eingeklinkt hätte, wäre mir neu. Aber da haben Sie bestimmt auch Insiderwissen zur Hand.
Auf den weiteren Mist von Ihnen kann ich verzichten!
Ach je, warum so dünnhäutig? Sie kennen doch den Spruch mit den getroffenen Hunden. Und es ist ja nun nicht so, dass Ihre Antworten dieses Forum ungemein bereichern würden.
AW: Können Ehepartner bei Riester die staatlichen Zulagen bekommen
Kaum war man mal ne Weile im Ausland und vielbeschäftigt, wird wieder richtig ausgeteilt!
Was soll das ganze Gelaber!?
Sabine hat hier für den Fragesteller umfassend und ausreichend geantwortet!!!! Der Verweis auf Paragraphen, durch die sich der Fragesteller dann selbst durchkämpfen soll, halte ich für wenig zielführend!
Gut war noch der Beitrag zu den leiblichen Eltern! Solchen Fall hatte ich erst neulich. Da war die Situation noch etwas anders 1 Kind aus erster Ehe, 3 in neuer Ehre. Hätte ich hier die Kinderzulagen auf den Vater übertragen, wäre die Kürzung der Familienkasse größer gewesen , als die staatliche Zulage zum Riestervertrag. Hintergrund der gewollten Übertragung war natürlich, der sich veringernde Beitrag beim Vater zum
Riestervertrag, der hier auch der Verdiener war und die Frau einen abgeleiteten Vertrag führt. Man sollte also immer genau hinschauen. ESTGB hin oder her.