Hi,
ich habe eine Frage zur Abgeltungssteuer: Leider habe ich es bei meinem neuen Konto verpasst, das Formular zur Befreiung auszufüllen. Dadurch wurde mit die Abgeltungssteuer abgezogen. Kann ich diese evtl. noch rückwirkend einreichen?
Hi,
ich habe eine Frage zur Abgeltungssteuer: Leider habe ich es bei meinem neuen Konto verpasst, das Formular zur Befreiung auszufüllen. Dadurch wurde mit die Abgeltungssteuer abgezogen. Kann ich diese evtl. noch rückwirkend einreichen?
Danke vorab
Soweit ich weiss, geht das nicht. Die Bank hat ja ans FA gezahlt und müsste die Buchung zurückholen.
Der einfachste Weg wäre es, im Rahmen des ESt-Ausgleichs den Freibetrag geltend zu machen, kommt nachher auf das Gleiche raus!