Entfällt auf die Zahlung der Altersvorsorge die Abschlagsteuer?
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Entfällt auf die Zahlung der Altersvorsorge die Abschlagsteuer?
Letztes Jahr habe ich mit der Riester-Rente eine private Altersvorsorge abgeschlossen. Die
Beiträge zu dieser Riester-Rente werden von meinem Girokonto abgebucht, also vom
Nettogehalt. Ich habe mich für eine Variante entschieden, bei der ich das Geld am Schluss in
einer Summe augezahlt bekomme. Zählt es dann als Vermögen und muss ich von diesem
Vermögen eine Abgeltungssteuer zahlen? Oder wird es irgendwie anders versteuert und muss
ich außerdem auch noch anteilig Beiträge in die Sozialversicherung abführen?
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