Kann der Arbeitgeber die Freistellung für Pflege verweigern
Servus! Ich bin 43 Jahre und arbeite bei einem mittelgroßen Arbeitgeber an der Rezeption. Dort habe ich eine Teilzeitstelle, die ich an fünf Tagen in der Woche ausübe.
Leider geht es meiner Mutter, die alleine lebt, in letzter Zeit immer schlechter. Wahrscheinlich werde ich mich irgendwann in absehbarer Zeit um sie kümmern müssen, da wir nicht möchten, dass sie in ein Pflegeheim muss.
Jedenfalls vorerst nicht. Bei meinem Arbeitgeber habe ich vorsichtshalber auch schon mal nachgefragt, ob ich dafür freigestellt würde. Die Reaktion war eher verhalten....
Habe ich aber inzwischen nicht auch juristisch gesehen ein Recht darauf, dafür freigestellt zu werden? Oder kann das nach wie vor jeder Arbeitgeber für sich selber entscheiden?
AW: Kann der Arbeitgeber die Freistellung für Pflege verweigern
Zitat von Martha
Servus! Ich bin 43 Jahre und arbeite bei einem mittelgroßen Arbeitgeber an der Rezeption. Dort habe ich eine Teilzeitstelle, die ich an fünf Tagen in der Woche ausübe.
Leider geht es meiner Mutter, die alleine lebt, in letzter Zeit immer schlechter. Wahrscheinlich werde ich mich irgendwann in absehbarer Zeit um sie kümmern müssen, da wir nicht möchten, dass sie in ein Pflegeheim muss.
Jedenfalls vorerst nicht. Bei meinem Arbeitgeber habe ich vorsichtshalber auch schon mal nachgefragt, ob ich dafür freigestellt würde. Die Reaktion war eher verhalten....
Habe ich aber inzwischen nicht auch juristisch gesehen ein Recht darauf, dafür freigestellt zu werden? Oder kann das nach wie vor jeder Arbeitgeber für sich selber entscheiden?
LG Martha
Hallo Martha,
soviel ich weiß kann das der Arbeitgeber nicht verweigern, allerdings muss er auch eine gewisse Anzahl Mitarbeiter haben, allerdings gibt es auch noch andere Voraussetzungen, vielleicht hilft dir das:
AW: Kann der Arbeitgeber die Freistellung für Pflege verweigern
Bei derart speziellen Themen würde ich dir raten, auch mal einen Fachanwalt einzuschalten und ihn hierüber zu befragen. Mitunter ist es sogar möglich, Infos zu erhalten, ohne einen Cent dafür bezahlen zu müssen. Ich möchte mit diesem Tipp keine Billigheimer und Pfennigfüchse ausbilden, aber wenn bei manch einem Fachanwalt für Arbeitsrecht das erste Gespräch kostenfrei ist, wie beispielsweise auf https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/ueber-die-kanzlei/kosten.html zu lesen ist, würde ich das auch mal austesten. ;-)