Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Freistellungsaufträgen.
Wann genau muss man diese einer Bank erteilen?
Wenn ich z.b. eine Festgeld/Tagesgeldkonto anlege oder erst vor Zinsausschüttung bzw im Jahr des Zinsertrags?
Vielleicht denke ich zu kompliziert und ich habe deshalb mit Google nichts gefunden.
Beispiel:
Ich lege im Juli 2011 10.000 € für 1 Jahr zu 3% an.
Die Zinsen werden zum Vertragsende (also Juni 2012) ausgeschüttet.
Muss ich den Freistellungsaustrag in 2011 schon erteilen oder reicht es auch Anfang 2012. (sonst hätte ich in beiden Jahren ja 300€ "blockiert")
Zählen die 300 € Zinsen für meinen Sparerfreibetrag in 2012 oder anteilig in 2011 und 2012 mit jeweils 150 € ?
Ich würde mich über eine kleine Erklärung sehr freuen da mir das System nicht klar ist.