Haben KfZ-Werkstätten für ihre Reparaturen eine Haftpflichtversicherung
So geschehen: Ein Nachbar lässt sein Auto überholen und dabei auch die Bremsen neu machen. Er holt das Auto aus der Werkstatt ab und bezahlt einen Haufen Geld dafür. Natürlich geht er davon aus, dass jetzt alles in Ordnung ist und er sich auch und vor allem auf die Bremsen 100 Prozent verlassen kann. Leider war das nicht der Fall und sie zogen in einer bestimmten Situation leider gar nicht an. Er beschädigte dadurch ein anderes Auto, was ja in Anbetracht der Situation noch ein leichter Schaden war. Muss die Werkstatt jetzt für den Schaden aufkommen und hat sie dafür eine Haftpflichtversicherung?
AW: Haben KfZ-Werkstätten für ihre Reparaturen eine Haftpflichtversicherung
ob ein Verschulden der Kfz-Werkstatt vorliegt kann nicht beantwortet werden.
Der Kfz-Halter muss allerdings eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben und dort muss der Schaden gemeldet werden.
Bei der Schadensmeldung kann man auch einen Hinweis auf die evt.
falsche Reparatur der Kfz-Werkstatt geben.
Ob man zusätzlich noch gegen die Kfz-Werkstatt klagen kann,
sollte man mit einem Anwalt besprechen.
AW: Haben KfZ-Werkstätten für ihre Reparaturen eine Haftpflichtversicherung
Denke auch, dass die Situation wohl nur mit einem Anwalt geklärt werden kann, denn die Werkstatt wird sicherlich nicht sagen "wir haben die Bremsen nicht richtig repariert" ...
AW: Haben KfZ-Werkstätten für ihre Reparaturen eine Haftpflichtversicherung
Hallo Peter.Pan!
Den Schaden deckt zunächst die Kfz Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters ab. Die wird sich aber gerne das Geld von der Werkstatt zurück holen. Wenn der Mechaniker dort einen Fehler gemacht hat ist seine Firma Schadenersatzpflichtig, egal ob sie dafür versichert ist oder nicht.
Ihr Nachbar ist in diesem Verfahren dann nur Zeuge. Klagen wird seine Versicherung!
MfG
Alexander Reibold
Finanzberater in Ingolstadt und Umgebung
Tel: 08431 901290
AW: Haben KfZ-Werkstätten für ihre Reparaturen eine Haftpflichtversicherung
Zitat von Reibold
Klagen wird seine Versicherung!
Diese Auskunft ist sehr gewagt.
Bisher kann man aus der Schilderung nicht erkennen,
ob überhaupt ein Reparaturfehler vorlag.
Selbst wenn, ist auch nicht erkennbar, ob dieser auch tatsächlich zum Unfall geführt hätte.