Wer bezahlt die Beiträge zur Direktversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Da ich bislang noch nicht soviel für meine Altersvorsorge getan habe, interessiere ich mich vor allem für eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung.
Solange ich einen Job habe, werden ja dann die Beiträge von meinem Bruttogehalt direkt abgezogen und überwiesen.
Wie ist es denn mit einer solchen Direktversicherung, wenn man arbeitslos wird?
Wird eine Altersvorsorge vom Arbeitsamt berücksichtigt, weil man dadurch für das Alter in der Form vorsorgt, dass der Staat sich weniger sorgen muss?
Oder ist man dann gezwungen, die Versicherung für die Zeit der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen oder gar aufzulösen?
AW: Wer bezahlt die Beiträge zur Direktversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Hallo Eurojäger!
Das Arbeitsamt leistet keine Einzahlungen in eine private oder betriebliche Altersvorsorge!
Das in der BAV angesparte Vermögen wird aber auch nicht berücksichtigt wenn Sie nach einem Jahr Arbeitslosigkeit Hartz IV beantragen müssen.
Eine Auszahlung des angesparten Vermögens aus einer BAV ist nicht möglich!
Daher haben Sie bei Arbeitslosigkeit nur die von "Naseweis" genannten Möglichkeiten.
Bei einer privaten Altersvorsorge, auch wenn Sie Riester-Gefördert ist, könnte man im Notfall auf eine Auszahlung bestehen. Man müsste dann nur die eventuell erhaltene staatliche Förderung zurück zahlen.
MfG
Alexander Reibold
Finanzberater in Ingolstadt und Umgebung
Tel: 08431 901290
AW: Wer bezahlt die Beiträge zur Direktversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Hallo Eurojäger,
ich möchte hierzu noch etwas ergänzen:
1. Durch den Abschluss einer DV / PK etc. reduzieren Sie unter Umständen ihr Abspruch auf Krankentagegeld bzw. Arbeitslosengeld. Die beiden Leistungen berechnen sich nach Ihrem Netto und dies wird ja durch die Umwandlung gesenkt. Es sei denn Sie verdienen ohnehin über der aktuellen BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung.
2. Sie können die Beiträge bei Arbeitslosigkeit privat bezahlen und dann im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Es macht Sinn den Beitrag zu zahlen, falls eine BU Zusatzversicherung etc. eingeschlossen wurde( wovon ich bis auf die Beitragsbefreiung ohnehin abraten würde)
3. Die Aussage Sie können nie vorzeitig Geld aus einer betrieblichen Altersvorsorge bekommen ist nicht ganz richtig:
Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen besteht mit Zustimmung des AG die Möglichkeit den Vertrag abzufinden. Bei bestehendem Arbeitsverhältnis können Sie den Vetrag bei finanzieller Notlage auch rückgängig machen. Das Kapital wird dann auf Ihr Gehalt oben drauf gerechnet und die Steuer und Sozialversicherung abgezogen. Es gelten in beiden Fällen gesetzliche Grenzen.
AW: Wer bezahlt die Beiträge zur Direktversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Zitat von BAVFuchs
3. Die Aussage Sie können nie vorzeitig Geld aus einer betrieblichen Altersvorsorge bekommen ist nicht ganz richtig:
Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen besteht mit Zustimmung des AG die Möglichkeit den Vertrag abzufinden. Bei bestehendem Arbeitsverhältnis können Sie den Vetrag bei finanzieller Notlage auch rückgängig machen. Das Kapital wird dann auf Ihr Gehalt oben drauf gerechnet und die Steuer und Sozialversicherung abgezogen. Es gelten in beiden Fällen gesetzliche Grenzen.
AW: Wer bezahlt die Beiträge zur Direktversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Oh je... "Versicherungsfachmann mit Schwerpunkt Altersvorsorge"....
Na denn:
§3 BetrAVG besagt:
(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden.
(2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.
Sinnvoller wäre es wohl gewesen, zu schreiben, dass eine Abfindung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
AW: Wer bezahlt die Beiträge zur Direktversicherung bei Arbeitslosigkeit?
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Extra für Sie mache ich es einmal gaaaanz langsam und zum Mitlesen:
3. Die Aussage Sie können nie vorzeitig Geld aus einer betrieblichen Altersvorsorge bekommen ist nicht ganz richtig:
Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen besteht mit Zustimmung des AG die Möglichkeit den Vertrag abzufinden. Bei bestehendem Arbeitsverhältnis können Sie den Vetrag bei finanzieller Notlage auch rückgängig machen. Das Kapital wird dann auf Ihr Gehalt oben drauf gerechnet und die Steuer und Sozialversicherung abgezogen. Es gelten in beiden Fällen gesetzliche Grenzen.
Zitat BAV Fuchs
Bitte um Quellenangabe zu dieser Möglichkeit !
Zitat Naseweis *Name der Richtigkeit angepasst*
(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden.
(2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.
Sie haben nicht geschrieben, welche der beiden Möglichkeiten Sie belegt haben möchten. Ich habe mir erlaubt, *Beleidigung entfernt* mit einem Gesetzestext zu beheben. Ich bezog mich dabei auf den durch Unterstreichung hervorgehobenen Teil des Aussage von BAVFuchs. *Angriff gegen User entfernt* Als *Beleidigung entfernt* für Altersvorsorge hätte Ihnen dieser allerdings bekannt sein sollen, so dass es einer Quellenangabe nicht wirklich bedarft hätte.
*Angriff gegen User entfernt*
Wollten Sie meine Beiträge nicht ignorieren?
"Einige" Beleidigungen, Angriffe gegen User sowie Werbung entfernt. Sabine75 checke bitte deinen Posteingang hier im Forum, ich habe dir etwas geschrieben.