Lohnt sich die Riester-Rente auch für eine Hausfrau mit Kindern?
Meine Freundin ist seit der Geburt ihrer Kinder zuhause, weil ihr Mann einen sehr anstrengenden und zeitraubenden Job hat. Es steht auch in den Sternen, ob und wann sie in ihren Beruf zurückgehen wird.
Trotzdem möchte sie etwas für ihre Altersvorsorge tun und dem Staat kein Geld schenken. Wegen der Kinder bekäme sie ja bei der Riester-Rente für diese und für sich auch die Zulagen. Meine Frage ist jetzt, wieviel sie dann an Beiträgen einzahlen müsste und ob es sich am Ende für sie lohnen wird.
AW: Lohnt sich die Riester-Rente auch für eine Hausfrau mit Kindern?
Wenn die beiden verheiratet sind, müssen beide zusammen 4 % des Vorjahresbruttos (sozialversicherungspflichtig) einbezahlen, um die volle staatliche Zulage zu bekommen.
Im Regelfall sieht es dann so aus, dass der Mann einen "vollwertigen" Vertrag macht und die Frau nur eine Anhängselvertrag, z. B. mit 5 € Mindestbeitrag im Monat.
Wenn nicht der volle Beitrag gezahlt wird, dann wird auch für jede Person auch nur die anteilige Förderung gezahlt. Es zählt immer das Familieneinkommen im Ganzen.
AW: Lohnt sich die Riester-Rente auch für eine Hausfrau mit Kindern?
Es ist davon abhängig, wie alt die Kinder sind. Pro Kind können drei Jahre Kindererziehungszeit beantragt werden, was auch sinnvoll ist.
Während der Kindererziehungszeiten ist die 'Hausfrau' unmittelbar berechtigt und es reicht, wenn sie selbst einen eigenen Vertrag abschließt. Um alle Zulagen, also ihre eigene Grundzulage von 154 Euro UND die Kinderzulagen zu erhalten, müssen (mindestens) 60 Euro p.A. auf den eigenen Vertrag eingezahlt werden. Der Ehepartner muss in diesem Fall keinen eigenen Riestervertrag abschließen.
Der Riestervertrag für die 'Hausfrau' macht aber grundsätzlich nur Sinn, wenn er länger läuft. Was passiert nach Ablauf der Kindererziehungszeiten und damit der eigenen, unmittelbaren Berechtigung? Falls diese 'Hausfrau' keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, wäre sie von ihrem/dem unmittelbar berechtigten Ehemann abhängig. Dieser müsste dann allerdings einen Riestervertrag haben/abschließen und entsprechend seines Vorjahreseinkommens und der zu berücksichtigen Zulagen besparen.
Zu prüfen und zu überlegen wäre, ob bereits jetzt beide einen Riestervertrag abschließen. Dabei gehe ich davon aus, dass der Ehemann eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, also unmittelbar Berechtigter ist.
AW: Lohnt sich die Riester-Rente auch für eine Hausfrau mit Kindern?
Zitat von obelix
Dabei gehe ich davon aus, dass der Ehemann eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, also unmittelbar Berechtigter ist.
hm... was wäre denn, wenn der Ehemann keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben würde, dann könnte er doch auch unmittelbar berechtigt sein !
AW: Lohnt sich die Riester-Rente auch für eine Hausfrau mit Kindern?
Zitat von Naseweis
hm...
natürlich können wir gerne auf alle Feinheiten eingehen. Mir geht es hier im konkreten Fall darum, dass ich davon ausgehe, dass der Ehemann unmittelbar Berechtigter ist. Ob nun z.B. als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder als Beamter oder ... , ist bei der Eingangsfrage zweitrangig.
AW: Lohnt sich die Riester-Rente auch für eine Hausfrau mit Kindern?
Zitat von Naseweis
man sollte bei Hinweisen zu Themen in einem Experten-Forum schon den richtigen Text verwenden.
Nicht alle Leser können zwischen den Zeilen lesen.
konkret bitte!
Ohne weitere Detailangaben der Fragestellerin macht es aus meiner Sicht wenig Sinn z.B. alle weiterführenden Möglichkeiten der 'Unmittelbaren Berechtigung' aufzuzählen.
Meine Kernaussage war, dass bei den aufgezeigten Alternativen ich davon ausgehe, dass der Ehemann unmittelbar berechtigt ist. Aufgrund welcher Bedingung ist vorerst zweitrangig.
Sie können sich ja gerne die Mühe machen, die Eingangsfrage zu beantworten. Darum geht es.