Dürfen Mitarbeiter auch ohne Gewerkschaft einen Streik ausrufen
Guten Abend,
wir sind in der folgenden Situation: unser Arbeitgeber ist ein privater Elternverein, der wiederum Träger des Offenen Ganztags an einer Grundschule ist.
Die Finanzierung der Gehälter und anderer Sachen wird von Jahr zu Jahr neu entschieden, so dass es für uns zwar feste Verträge gibt, aber leider überhaupt keine Entwicklung im Gehalt.
Es gibt keinen Tarifvertrag und selbst wenn man einen hätte, könnten diese Gehälter überhaupt nicht gezahlt werden.
Dagegen wollen wir uns nun endlich wehren. Da unser Arbeitgeber ja sogar auf unserer Seite ist, wollen wir durch einen Streik die Eltern aufmerksam machen und politisch mobilisieren.
Für uns fühlt sich aber keine Gewerkschaft so richtig zuständig und leitet auch nichts in die Wege. Dürfen wir trotzdem streiken?
AW: Dürfen Mitarbeiter auch ohne Gewerkschaft einen Streik ausrufen
Hallo,
der Sinn Ihres Textes ist mir nicht klar!
Wenn Ihr Arbeitgeber mit Ihnen einer Meinung ist, kann er doch jederzeit Ihr Gehalt erhöhen.
Welchen Sinn macht dann ein Streik ?
wir sind in der folgenden Situation: unser Arbeitgeber ist ein privater Elternverein, der wiederum Träger des Offenen Ganztags an einer Grundschule ist.
Was bedeutet der Text "offenen Ganztags" ?
Die Träger der Grundschulen sind die jeweiligen Gemeinden.
Bitte um Info um welchen Elternverein es sich hier handelt und welche Aufgabe er hat ?
Auch ist mir Ihre Tätigkeit für den Elternverein nicht klar.
Unabhängig Ihrer Antworten, sollten Sie Kontakt zu Ver.di aufnehmen. und Ihre Fragen und Probleme vortragen.
AW: Dürfen Mitarbeiter auch ohne Gewerkschaft einen Streik ausrufen
Wer von euch ist denn Gewerkschaftsmitglied? Derjenige sollte mal mit den Gewerkschaft sprechen. Von außen kann man das nur schlecht beurteilen.
Streiken dürft ihr rechtlich nicht. Wäre eine Verweigerung der Leistungserbringungspflicht aus dem Arbeitsvertrag und somit wohl ausreichender Grund einer ordentlichen Kündigung.
Euch hat keine gezwungen Verträge zu unterschreiben. Wenn dort keine Erhöhungen erwähnt sind, dann bleibt immer noch der Weg eine jährlichen Neuverhandlung. Ein wenig ketzerisch: Wäre das Gehalt zu schlecht, dann würdet ihr ja kündigen und euch neue Arbeitsstellen suchen.
@Naseweis: Ich schätze deine kompetenten Beiträge hier im Forum. Im Bereich Arbeitsrecht gibt es viele Fallen. Hier sind schon kleinste Details wichtig. Leider. Dein Beitrag ist an keiner Stelle falsch, könnte aber falsch ausgelegt werden. Sei hier bitte besonders vorsichtig. Ich habe viele Jahre und Semiare gebraucht, um das Theme zumindest oberflächlich angekratzt zu haben.