Erheben Banken bei vorzeitiger Tilgung immer eine Entschädigung?
Wir haben vor knapp zehn Jahren ein Haus gekauft und es über die Sparkasse hier im Ort finanziert. Der noch verbleibende Darlehensbetrag liegt jetzt immer noch bei etwa 160.000 Euro. Im nächsten Jahr wollen meine Eltern uns allerdings ihr Mietshaus überschreiben, dass wir dann gerne verkaufen und den Erlös für die Tilgung einsetzen würden. Was uns jetzt am meisten interessiert ist, ob die Sparkasse dann in jedem Fall eine Entschädigung wegen der vorzeitigen Tilgung erheben wird. Oder kann man zum Beispiel nach der ersten Zinsbindung auch ohne diese Entschädigung aussteigen?
AW: Erheben Banken bei vorzeitiger Tilgung immer eine Entschädigung?
Variante 1:
Die Zinsbindung war 10 Jahre. Dann steht in Kürze ja die Prolongation an. Den Betrag, den Sie durch den Verkauf der anderen Immobilie tilgen wollen, sollten Sie variabel finanzieren. Der Darlehensteil, der noch länger bestehen bleiben soll, kann wieder mit einer Zinsfestschreibung versehen werden.
Variante 2:
Die Zinsbindung war länger als 10 Jahre. Ihnen steht nach BGB ein Sonderkündigungsrecht zu. Frühestens 10 Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens mit einer Frist von 6 Monaten. Also einen Blick in den Kontoauszug von vor 10 Jahren riskieren, feststellen, zu welchem Datum die Vollvalutierung war, das Datum plus 10 Jahre ist frühester Kündigungstermin, plus 6 Monate Frist ergibt das Datum, zu dem die Bank das Darlehen OHNE Vorfälligkeitsentschädigung zurücknimmt.