Sicherung Tagesgeld nach deutschen und ausländischen Recht
Hallo,
auf der Suche nach einem Tagesgeldkonto bin ich auf einige ausländische Banken gestoßen, die nach einem ausländischen Einlagensicherungssystem abgesichert sind (meist Österreich, Niederlande oder Großbritannien) und sich dem Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen haben. Alle diese Banken haben aber den Hauptsitz im Ausland. Meie Geldanlagen liegen alle dicke unter allen Sicherungsgrenzen.
Was wäre aber, wenn sein Geld von der Einlagensicherung wieder haben will: Ist dann die ausländische Einlagensicherung vorrangig und der deutsche zahlt nur was der ausländischen nicht zahlt? Oder ist es mir überlassen an welchen ich mich wende?
AW: Sicherung Tagesgeld nach deutschen und ausländischen Recht
Hallo Genescher,
es greift stets erst einmal die gesetzliche Einlagensicherung des jeweiligen Landes bis zur Einlagensicherungsgrenze (in der EU sind das 100.000 EUR). Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken greift dagegen erst bei Beträgen über diesen 100.000 EUR. Zudem besteht bei diesem Einlagensicherungsfonds kein rechtlicher Anspruch auf Erstattung. Im Falle einer großen Bankenkrise kann es also durchaus passieren, dass der Fonds die Zahlung verweigert. Bei der gesetzlichen Einlagensicherung hast du dagegen ein gesetzliches Recht, das du theoretisch einklagen kannst. Du musst dich im Pleitefall also tatsächlich an die jeweilige Einlagensicherung im "Heimatland" der Bank wenden. Wenn dir das gedanklich Bauchschmerzen verursacht, dann greif lieber zur VTB Direktbank (österreichische Einlagensicherung) oder bleib direkt bei einer der deutschen Banken (die Banken von VW und Co haben häufig recht gute Zinsangebote).
AW: Sicherung Tagesgeld nach deutschen und ausländischen Recht
Die VTB ist ja aber auch Ausland. Das Problem ist, dass ich nicht sicher bin ob meine Rechtsschutz in einem solchen Falle die Prozesskosten zahlen würde. Bei Einlagensicherung in Deutschland machen die das definitiv.
Zudem besteht bei diesem Einlagensicherungsfonds kein rechtlicher Anspruch auf Erstattung
Aha. Und die gesetzliche Einlagensicherung muss im Land der Bank gemacht werden? Demnach müssen deutsche Banken die gesetzliche Einlagensicherung in Dtl. machen - der Einlagensicherungsfonds wäre demnach Zusatz (für eine deutsche Bank).