2008 habe ich mit meiner Frau einen Darlehensvertrag mit der Sparkasse für unsere Eigentumswohnung gemacht.
Damals haben wir dem Berater nahegelegt, dass wir Sondertilgungen in unbeschränkter Höhe im Vertrag haben möchten.
Heute war ich nun bei einer anderen Bank, da dort ein Sonderangebot läuft mit über 2 % weniger Zinsen.
In meinem Vertrag steht unter besondere Vereinbarungen:
Sondertilgungen aus Eigenmitteln können in unbeschränkter Höhe erbracht werden.
Der neue Bankfachmann meinte, dass dies bei einer Umschuldung keine Eigenmittel seien und dies eventuell Probleme machen könnte....
Kann mir jemand sagen wie ich das zu verstehen habe...also diesen Passus.... denn für uns war klar, dass wir jederzeit ablösen können...Hauptsache die Bank bekommt ihr Geld.... gibt es Urteile hierzu....
über eine schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen, da morgen der Banker von der alten Bank anrufen will.....um zu verhandeln.....
Falls wir das Geld nun privat von jemandem für ca. 2 Monate leihen würden, es dann an die Bank bezahlen, dann könnten sie keine vorfälligkeit verlangen und sie müssten uns sofort eine Löschungsbewilligung für die grundschulden geben... oder??? und dann könnte doch die neue bank frisch eintragen... gäbe es da dann ein problem.... es handelt sich um eine erstrangige eintragung und wir wären unter 50 % beleihung....... ging das??
danke schon mal für die hilfe!!
ich sollte vielleicht mit dieser variante bei dem banker pokern?????
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#6
noelmaxim
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noelmaxim
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Danke
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AW: Sondertilgung aus Eigenmitteln........
Hallo Axavoba,
Sondertilgungen beschränkt auf tatsächliches Eigenkapital wird es nach deutschem Kreditgesetz so nicht geben.
Wenn man eine Rückführung gewährt, dann muss es vollkommen egal sein, woher die Mittel kommen. Übrigens sind die Gelder die sie woanders aufnehmen rechtlich gesehen ihre eigenen Mittel! Es wäre ja diskriminierend und sittenwidrig belegen zu müssen, wo sie das Geld her haben!
Schlimmstenfalls muss die Sparkasse die Grundschulden löschen und sie müssen neue eintragen lassen, aber auch das kann ich mir nicht vorstellen.
danke für die fachliche Auskunft, gibt es darüber ein Urteil?? Es hat mir nun auch ein dritter Banker gesagt, dass es sich bei Eigenmittel nur um eigenes Geld handeln darf.... er meinte auch, dass wenn hier bei der Sparkasse im Nachhinein eine Abtretung der von der Sparkasse eingetragenen Grundschulden von der neuen Bank angefragt würde, müssten wir dann doch Vorfälligkeit bezahlen... und das werde ich in keinem Fall.
Gibt es denn hierüber ein Urteil oder irgendeine rechtsverbindliche Aussage??
Möchte einfach keinen Fehler machen.... der Banker meinte sogar wenn die Sparkasse nun ihrerseits ein Angebot machen würde, und wir würden darauf eingehen könnten die uns doch wieder mit der Vorfälligkeit packen... das möchte ich in keinem Fall.....
über ne weitere Info würde ich mich sehr freuen....
Nur der neue Kreditgeber wird vermutlich erst die Gelder zur Verfügung stellen, wenn die Grundschuld übertragen ist.
Wenn es anders wäre, würde ich Ihnen zustimmen.
dann lasse ich die Grundschulden löschen und neu eintragen!
Urteile darüber sind mir nicht bekannt, aber ebenso auch nicht, dass eine Bank vorschreibt woher das Geld zu kommen hat. Wie soll das dann kontrolliert werden? Meines Erachtens werden da Persönlichkeitsrechte verletzt und ich glaube kaum dass das im deutschen Kreditgesetz steht, bzw. dort die Grundlage für das Handeln der Bank her rührt!