Müssen Sonderzahlungen vom Netto ausgehend an die Mitarbeiter gezahlt werden?

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  1. Avatar von Sperber
    Sperber

    Frage Müssen Sonderzahlungen vom Netto ausgehend an die Mitarbeiter gezahlt werden?

    Hallo. In unserem Betrieb gibt es seit vielen Jahren schon keine Gehaltserhöhung mehr. Auch andere Leistungen wie Weihnachts- oder gar Urlaubsgeld sind für uns Fremdworte. Darum ist es ja eigentlich umso schöner, wenn man eine Sonderzahlung erhält. So geschehen. Alle Mitarbeiter haben in unterschiedlicher Höhe eine solche einmalige Sonderzahlung mit ihren Januar-Gehalt erhalten. Die Zahlungen waren nach Position gestaffelt. Leider kommt aber ja am Ende bei jedem etwas anderes raus, denn die Steuerklassen sind ja unterschiedlich. Müssen solche Staffelungen denn nicht eher vom Netto aus gerechnet und dann auf das Brutto hochgerechnet werden? Oder kann der Arbeitgeber wild vor sich hin entscheiden?

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Müssen Sonderzahlungen vom Netto ausgehend an die Mitarbeiter gezahlt werden?

    Immer langsam mit den jungen Pferden!

    Ihr habt eine freiwillige Sonderzahlung bekommen. Das ist doch erstmal gut, nicht? Was der andere hat sollte euch nicht scheren, was auf dem eigenen Konto ankommt ist doch wichtig, oder? Aber natürlich ist eine gewisse Offenheit in Sachen Geld und Gehalt vor allem für den Arbeitnehmer günstig, da ihm sein Wissen in der nächsten Verhandlung hilft. Auch wenn er es nicht direkt ansprechen sollte, kennt man doch den Rahmen und kann Forderungen besser platzieren.

    Nein, der Arbeitgeber kann natürlich das so hinrechnen, dass bei allen Mitarbeitern das gleiche Netto ankommt. Wäre ja aber nur in der Monatsbetrachtung fair. Im Jahreseinkommen, welches ja auch für die Steuer wichtig ist, entstünden durch unterschiedliche Kosten der Arbeitnehmer wieder Ungerechtigkeiten. Also geht man in der Praxis immer von Bruttobeträgen aus.

    Wenn Leistungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nicht gezahlt werden und auch keine Gehaltserhöhungen automatisch kommen, dann kann sich das euer Arbeitgeber scheinbar leisten. Wärt ihr zu schlecht bezahlt, würdet ihr sicher abwandern und woanders mehr verdienen. Da das nicht passiert, scheinen die Rahmenbedingungen zu stimmen. Nur mal so ein Gedanke. Im Ernst: Die Sachen könnt ihr natürlich individuell verhandeln. Ist halt die Sache mit dem Marktwert. Vielleicht könnt ihr auch einen Betriebsrat wählen, der hätte auch Mitspracherecht bei der Verteilung von Sonderzahlungen. Und der könnte vielleicht auch Kontakt zu einer Gewerkschaft herstellen und man bekäme so eine Tarifbindung hin. Einfach mal überlegen. Braucht nur wenige Mitstreiter und man kann viel bewegen.

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