Hallo Chris87,
jetzt muss ich doch etwas ins rechte Licht rücken:
Ein Versicherungsvermittler ist verpflichtet lt. dem Versicherungsvertragsgesetz einen Kunden zu beraten -
ein Beratungsprotokoll anzufertigen -
dem Kunden ein Angebot wie auch die dazugehörigen Vertragsbedingungen auszuhändigen.
Dann muss er dem Kunden die erforderliche Zeit lassen, die Unterlagen zu sichten und kann dann nach einem erneuten Termin, wenn der Kunde zustimmt die Verträge abschließen.
Für eine Falschberatung haftet der Versicherungsvermittler und benötigt daher eine Vermögensregreßhaftpflichtversicherung.
Der Versicherungsvermittler erhält für die abgeschlossenen Verträge eine Vermittlungsprovision.
Wenn Sie einen Versicherungsberater vorziehen, müssen Sie Beratungsgebühren zahlen, die auch dann fällig werden, wenn diese Beratung nicht zum Erfolg führt.
Und Sie haben auch keine Garantie, dass der Versicherungsberater mehr Kenntnisse hat als der Versicherungsvermittler.
Wen Sie auswählen, entscheiden Sie.
Viele Grüße!
N.
PS: nur zur Info - auch ich habe eine Versicherungsagentur
www.dbv.de