Zwei alte BHW-Verträge

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  1. Avatar von merlinemyrs
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    Standard Zwei alte BHW-Verträge

    Ich habe 2003 und 2005 mir zwei BHW-Verträge andrehen lassen.

    Nach dem Durchlesen der ganzen sehr hilfreichen Postings in diesem Forum habe ich ein paar Fragen. Vorher aber kurz die Infos zu den Verträgen:

    BHW Dispomaxx abgeschlossen September 2003 (Tarif DM5)
    Bausparsummer: 50000 EUR
    Zinssatz: 2%, Bonus 2,25%
    Guthaben: 15146 EUR
    Saldensumme: aktuell ca 250.000

    BHW Dispomaxx abgeschlossen Januar 2005 (Tarif DN2)
    Baussparsummer: 50000 EUR
    Zinssatz: 1,5%, Bonus 2%
    Guthaben: 11450 EUR
    Saldensumme: aktuell ca. 180.000

    Mein Ziel: das Maximale aus den Verträgen herausholen. Das Geld brauche ich im Moment nicht. Ich kann ca. 300 EUR im Monat einzahlen.

    Ich habe verstanden, dass ich bei Annahme der Zuteilung gleichzeitig auf das Darlehen verzichten muss, um den Bonuszins zu bekommen.

    Bzgl. der Rückerstattung der Abschlussgebühr (jeweils 500 EUR) muss die Saldensumme das Zehnfache der Bausparsumme betragen. Das bedeutet, dass ich warten muss, bis die Saldensummen 500.000 erreichen.

    Nun zu meinen Fragen:


    • Welche der Verträge sollte bevorzugt bespart werden? Mein Gefühl sagt, dass ich alles in den ersten Vertrag einzahlen sollte, da die Verzinsung (inkl. Bonus) höher ist.
    • Muss man die Zuteilung annehmen, sobald der Vertrag zugeteilt wurde, um den Bonus zu bekommen? Oder kann ich den Vertrag einfach weiterlaufen lassen und die Zuteilung erst annehmen, kurz bevor ich das Geld brauche?
    • Alternativ: Kann man nach Annahme der Zuteilung (und Verzicht auf das Darlehen) den Vertrag einfach als Sparkonto weiterlaufen lassen und die hohen Zinsen kassieren?
    • Werden auch Beträge verzinst, die die vereinbarte Bausparsumme übersteigen?
    • Muss man noch etwas beachten, um die Abschlussgebühr zurückerstattet zu bekommen? Wann wird die Abschlussgebühr erstattet? Bei Annahme der Zuteilung? Bei Auflösung des Bausparvertrags?

    Vielen Dank schonmal für die Antworten, und ich hoffe, dass ich alle wichtigen Infos genannt habe.

  2. Avatar von Keingastmehr
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    Standard AW: Zwei alte BHW-Verträge

    Zitat Zitat von merlinemyrs

    • Welche der Verträge sollte bevorzugt bespart werden? Mein Gefühl sagt, dass ich alles in den ersten Vertrag einzahlen sollte, da die Verzinsung (inkl. Bonus) höher ist.
    Das Gefühl ist richtig.


    Zitat Zitat von merlinemyrs
    • Muss man die Zuteilung annehmen, sobald der Vertrag zugeteilt wurde, um den Bonus zu bekommen? Oder kann ich den Vertrag einfach weiterlaufen lassen und die Zuteilung erst annehmen, kurz bevor ich das Geld brauche?
    Der Vertrag kann einfach weiter laufen gelassen werden, bis die Bausparsumme erreicht ist. Blos nicht die Zuteilung annehmen (Im Anschreiben von der Bausparkasse wird nicht auf die Möglichkeit hingewiesen.)


    Zitat Zitat von merlinemyrs
    • Alternativ: Kann man nach Annahme der Zuteilung (und Verzicht auf das Darlehen) den Vertrag einfach als Sparkonto weiterlaufen lassen und die hohen Zinsen kassieren?
    Nach Annahme der Zuteilung wird der Vertrag beendet.


    Zitat Zitat von merlinemyrs
    • Werden auch Beträge verzinst, die die vereinbarte Bausparsumme übersteigen?
    Soweit sollte man es nicht kommen lassen. BHW hat in der Vergangenheit übersparte Verträge gekündigt. Die Begründung war das der Vertragsinhalt erfüllt wurde.


    Zitat Zitat von merlinemyrs
    • Muss man noch etwas beachten, um die Abschlussgebühr zurückerstattet zu bekommen? Wann wird die Abschlussgebühr erstattet? Bei Annahme der Zuteilung? Bei Auflösung des Bausparvertrags?
    10fache Saldensumme erreichen. Und bei Bedarf auf die alten Vertragsbedingungen hinweisen. (Bei neueren ist die Erstattung ausgeschlossen).
    Wann ausgezahlt wird, ist eine gute Frage. Denke mal bei Auszahlung von Guthaben und Bonuszinsen.

  3. Avatar von merlinemyrs
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    Standard AW: Zwei alte BHW-Verträge

    Hallo keingastmehr!

    Vielen Dank für die Antworten! Sehr hilfreich!

    merlin

  4. Avatar von merlinemyrs
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    Standard AW: Zwei alte BHW-Verträge

    Hallo an alle,

    ich hole mal mein sehr altes Post nach oben, da ich hierzu zwei Folgefragen habe.

    Zitat Zitat von merlinemyrs
    BHW Dispomaxx abgeschlossen September 2003 (Tarif DM5)
    Bausparsummer: 50000 EUR
    Zinssatz: 2%, Bonus 2,25%
    Guthaben: 15146 EUR
    Saldensumme: aktuell ca 250.000
    Der erste Vertrag (DM5) ist im Mai 2014 zugeteilt worden. Kann ich jetzt schon die Zuteilung zum 1.5.2024 annehmen (und gleichzeitig auf das Darlehen verzichten), oder wäre es besser, noch etwas zu warten und den Prozess erst im April 2024 anzustoßen?

    Zweite Frage: In dem Formular der BHW hat man bzgl der Zahlung zwei Möglichkeiten:

    1) so bald wie möglich
    2) erst auf meine besondere Anforderung

    Hat jmd. Erfahrungen mit der 2. Option? Wie lange kann man die Auszahlung verzögern, und wird das Geld in der Zeit weiterverzinst?

    Besten Dank und viele Grüße
    merlin

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Zwei alte BHW-Verträge

    @merlinemyrs,

    um ehrlich zu sein: "Warum fragen Sie?"

    Erklären sie mal, warum sie diese BSV besparen? Aktuell gibt es bis zu 4 % p.a. Guthabenszinsen bei den Banken! Alternativ wäre ein Fondssparplan langfristig lukrativer!

    Zudem schauen sie mal auf die Laufzeiten, die Verträge sind 20 Jahre alt und nicht der Zuteilungsphase!

    Für das Maximum an Zulagen wären 700 € p. a. fällig, damit auch eine Zulage von 70 €, mit weiteren 470 € p.a. gibt es weitere 43 € zusammen würden sie jährlich 1170 € einzahlen und 113 € Zulagen erhalten!

    Ob der AG bis zu 40 € monatlich als VL zugibt, ist leider nicht erkennbar.

    So wie besparen haben sie letztlich in den letzten 20 Jahren mehrere tausende € an Zulagen verschenkt! Und da helfen auch nicht die Bonuszahlungen!

    Analog gilt das auch für die Ehefrau.

    Was Sie brauchen, wäre eine echte Beratung.

    bruno68

  6. Avatar von merlinemyrs
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    Standard AW: Zwei alte BHW-Verträge

    Ich brauche ganz sicherlich keine Beratung sondern habe 2 konkrete Fragen. Ihr Beitrag ist überhaupt nicht hilfreich. Ich finde es eher amüsant, wie sie mit diesen wenigen Infos und ohne irgendwas über meine sonstigen Investitionen zu wissen, solche Schlussfolgerungen ziehen. Bitte vermeiden Sie weitere Beträge in diesem Thread, außer wenn Sie auf die gestellten Fragen Antworten haben.

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Zwei alte BHW-Verträge

    Leider ist es nicht so merlinemyrs,

    es wird nicht verstanden, dass ein echter Makler in Sinne des Kunden arbeiten muss, selbst wenn dieser nicht versteht!

    Ein Makler muss den Kunden, das Maximus an Leistung und nicht am Preis, mit Lücken vermitteln! Der Makler hat das Maximus an den Kunden offerieren.

    Damit wird den Kunden rechtlich zwei Möglichkeiten:

    1) Der Kunde nimmt das Maximus an, was eine praktische positive Sanktion darstellt.
    oder
    2) Der Kunde lehnt ab!

    Im Fall zwei hat dann der Makler auch zwei Wege

    a) Erstellt seine Beratung mit schriftlicher Begründung ein und der Kunde schreibt quer. Damit der unechte Zustand beendet ist!

    b) Der Kunde unterschreibt schriftlich, das dieser auf das Maximus verzichtet und der Makler nur seine Angaben ausführt!

    Was in den heutigen Zeiten, bei den häufig zerplatzten Hauseigentümer bei Nichterfüllung der Punkte a uns b, der Insolvenzverwalter gegenüber einen Makler und Honorar-Darlehnsvermittler gerne als Mithaftende für die Restschuld, mangels Makler und Honorardarlehnsvermittler Tätigkeit.

    Ja, damit verstanden wird, jeder Vermittler Typus kann durch die Einzeltätigkeit beim Kunden, durch einen Lagersprung sein Status wechseln! Was natürlich zu Meldelücken bei der IHK oder Finanzamt führt.
    Denn nur die zugelassene Tätigkeit im richtigen IHK Register ist Umsatzsteuerfrei und durch die VSH gedeckt.

    Aber rechnet man den Zeitraum von 20 Jahre und eine Anlage in VBL, so sind ihnen schon einmal bis zu 3.600 € an Zulagen verloren gegangen! Und bei einer durchschnittlichen 4 % p. a. per Aktien weitere zusätzliche zig tausende € an Zinsgutschriften.

    Ich gehe davon mal aus, das der Zinsbonus nur für die ersten 7 Jahre gibt oder galt, kommt der zweite Sperrpunkt hinzu, dass dies vor der Zuteilung und mit der Verzichtserklärung für das Darlehn zur Gutschrift gelangt.
    Was allerdings wegen der langen Laufzeit evtl. in die Verjährung gelangt ist! Also kein Bonus mehr!

    Folgerichtig wäre es in ihren Fall besser, einen aktuellen ausschließlichen BHW Vermittler ihre Fragen zu richten. Nur dieser kann heute feststellen, welche ABG's 2003 galten und daraus den Zinsbonus ableiten.

    Denn die Vermittler von heute bekommen nur noch die aktuellen AGB's und nicht aus dem Jahr 2003! Zudem, BHW ist kein Makler-Produkt, weil zu teuer!

    bruno68

  8. Avatar von merlinemyrs
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    Standard AW: Zwei alte BHW-Verträge

    Selten so einen nichtssagenden Schwachsinn gelesen. Naja, wenn Sie das Bedürfnis haben, ein eigentlich sehr hilfreiches Forum mit so einem Quatsch vollzumüllen, dann machen Sie einfach weiter.

    Und nochmal: wenn Sie wirklich helfen wollen, sollten Sie viel weniger mit Annahmen und etwas mehr mit Fakten arbeiten. Für mich ist die Diskussion mit Ihnen hiermit geschlossen.

    Ich habe Sie vorsorglich auf meine Ignorierliste gesetzt.

  9. Avatar von obelix
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    Standard AW: Zwei alte BHW-Verträge

    Zitat Zitat von merlinemyrs
    Selten so einen nichtssagenden Schwachsinn gelesen. Naja, wenn Sie das Bedürfnis haben, ein eigentlich sehr hilfreiches Forum mit so einem Quatsch vollzumüllen, dann machen Sie einfach weiter.

    Und nochmal: wenn Sie wirklich helfen wollen, sollten Sie viel weniger mit Annahmen und etwas mehr mit Fakten arbeiten. Für mich ist die Diskussion mit Ihnen hiermit geschlossen.

    Ich habe Sie vorsorglich auf meine Ignorierliste gesetzt.
    eine sehr gute Wahl!

    Konkret kann ich leider nicht weiterhelfen.

    Spricht etwas dagegen diese Fragen einem BHW-Berater zu stellen? Nicht überall lauern böse Menschen. Die sogenannten unabhängigen Makler sind nicht immer das wofür sie sich ausgeben.

  10. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Zwei alte BHW-Verträge

    Das einzig positive, was man aus Brunos Beiträgen entnehmen kann, ist die Frage, warum man sich das Guthaben mit Bonus und Abschlussgebührt nicht auszahlen lässt und anderweitig anlegt.

    Ist halt alles Pokern und die aktuelle Situation ist nicht mit einer solchen Sache von vor 6 Monaten vergleichbar.

    In deinem Fall hätte ich lieber den dicken Spatz in der Hand, als die abgemagerte Taube auf dem Dach!

  11. Avatar von merlinemyrs
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    Standard AW: Zwei alte BHW-Verträge

    Zitat Zitat von BenniG
    Das einzig positive, was man aus Brunos Beiträgen entnehmen kann, ist die Frage, warum man sich das Guthaben mit Bonus und Abschlussgebührt nicht auszahlen lässt und anderweitig anlegt.

    Ist halt alles Pokern und die aktuelle Situation ist nicht mit einer solchen Sache von vor 6 Monaten vergleichbar.

    In deinem Fall hätte ich lieber den dicken Spatz in der Hand, als die abgemagerte Taube auf dem Dach!
    Vielen Dank! Ich denke, dass 4,25% Zinsen noch sehr gut sind, daher würde ich gerne den Vertrag möglichst lange laufen lassen.

    Ich denke, dass ich einfach die Zuteilung zum 1.5.24 annehmen und den Betrag (inkl Bonus und Abschlussgebühr) direkt auszahlen lassen werde.

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