Ich weiß überhaupt nicht, wie die Versiherungen das mit beweglichen Sachen regeln, wenn es zu einem Schaden kommt. Meine Tochter hat letztens draußen Fotos machen wollen und dabei ist die Kamera auf den Boden gefallen. Sie ist natürlich kaputt und muss repariert werden.
Die Kosten dafür sind nicht gerade niedrig, man könnte auch schon fast eine neue Kamera kaufen. Haben wir eine Chance, von der Hausratversicherung dafür eine Erstattung zu bekommen, oder hat man in einem solchen Fall einfach Pech gehabt?
Ist das so? Dann erklären Sie mir/uns doch bitte einmal, wieso Sie in Beitrag Nr.4 schreiben, dass der Begriff "Einschleichung" nicht existiere, genau dieser aber in den von Ihnen in Beitrag Nr.9 auftaucht?Sind Sie demnach auch ein Lehrling?
100 Punkte für Sie.
Es ist völlig richtig - in unserem Beruf ist man immer am Lernen und daher ist es auch nicht verkehrt wenn man sich auch noch nach Jahren als Lernender betrachtet.
Kennen Sie Versicherungsfachleute wo dies anders ist ?
Kennen Sie Versicherungsfachleute wo dies anders ist ?
Nein, ein ständiger Lernprozess zeichnet gute Vermittler aus. Das merke ich doch an meinen eigenen Unzulänglichkeiten, die ich dann durch Lernen zu korrigieren versuche. Ich finde Ihren "Fehler" (meine Güte, eine Kleinigkeit, geschenkt...) auch nicht weiter schlimm, aber den Beitrag davor ebenso überflüssig..