Meine Schwiegermutter hört schon seit langem nicht mehr gut. Es wird immer schlimmer, aber bis jetzt hat sie sich immer erfolgreich gegen ein Hörgerät ausgesprochen. Abgesehen von den Nachteilen, die dieses Gerät für ihren Tinnitus haben könnte, ist sie der Meinung, dass sie die Kosten dafür selber tragen muss. Meine Frau und ich würden sie aber gerne davon überzeugen, dass es einen Versuch wert wäre, denn man kann inzwischen kaum noch mit ihr kommunizieren. Sie hat alles in allem eine Rente von etwa 1050 Euro im Monat.
Ist es bei einer solch niedrigen Rente nicht normal, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Hörgerät übernimmt? Wie hoch wäre dann die Eigenbeteiligung?
Der erste Weg sollte mit der fachärztlichen Verordnung zum Hörgerateakustiker gehen, damit dieser die Verordnung inkl. Kostenvoranschlag zu der zuständigen Krankenkasse senden kann.
Für Hörgeräte wurde ein Festbetrag in Höhe von 421,28 € festgesetzt. Das bedeutet, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse mit diesem Betrag abgegolten ist.
Diese Regelung wurde 2009 vom Bundessozialgericht als unzulässig erklärt und gilt somit nicht mehr. s. BSG, Urt. v. 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/ 08 R
Die Rechtssprechung sieht vor, dass das Hörvermögen so nah wie möglich an die Qualität eines gesunden Menschen angeglichen werden soll.
Daher empfehle ich Ihnen, nach der ersten Kostenzusage den Eigenanteil zu überprüfen und ggf. dann die Krankenkasse zu kontaktieren, ob ein höherer Zuschuss gewährt werden kann. Eventuel müssen Sie dafür ärztliche Atteste einreichen.
Ein höherer Zuschuss auf Grund der finanziellen Situation ist nicht möglich.
Deshalb gibt es noch 2 Möglichkeiten weshalb kosten auf Sie zukommen können.
1. Die gesetzliche Zuzahlung: ähnlich wie bei Arzneimitteln fällt die Zuzahlung in Höhe von maximal 10 € auch bei Hörgeräten an. (Entfällt bei einer Befreiung der Zuzahlungspflicht).
2. Sollten Sie sich für ein höherwertiges Produkt entscheiden, welches über die medizinische Notwendigkeit hinaus geht, sind die Mehrkosten selbst zu tragen.
Ich hoffe die Erläuterung war ausführlich genug. Bei Fragen können Sie mich gerne auch privat anschreiben.
Für diese wird also, wenn die Notwendigekit besteht (Feststellung durch Arzt) ein Festbetrag von der Kasse übernommen. Sollte das Gerät mehr Kosten müssen "sie" dies selbst tragen.
Viel Erfolg dabei ihre Schwiegermutter zu überzeugen. Aus eigener Erfahrung weiß ich wie sehr ältere Menschen sich dagegen wehren, aber auch wie viel besser sie sich meist danach fühlen.
Meine Grossvater wurde fast das ganze Hörgerät von der Krankenkasse bezahlt. Er musst nur einen kleinen Betrag selber übernehmen. Du musst die erkunden welche übernommen werden und welche nicht. Wie der User vor mir gesagt hat, wird das wohl nicht die grösste Arbeit werden. :-)