Übernimmt die Haftpflichtversicherung einen Kratzer im Ceran-Feld?
Hallo,
mein Bruder hat bei einer gemeinsamen Kochaktion letzte Woche einen ziemlich tiefen Kratzer in meinem Ceran-Kochfeld hinterlassen. Das ist sehr ärgerlich, weil der Rest des Kochfelds noch wie neu aussieht. Er möchte den Schaden jetzt gerne seiner Haftpflicht-Versicherung melden. Hat er einen Anspruch auf die Übernahme des Schadens, wenn er auf einem fremden Herd mit unserer Einwilligung gekocht hat? Oder ist das dann unser eigenes Risiko, für das keine andere Versicherung aufkommt?
AW: Übernimmt die Haftpflichtversicherung einen Kratzer im Ceran-Feld?
Hallo Sonja,
Also: Wenn dein Bruder einen eigenen Vertrag besitzt, müsste seine Haftpflicht das Cerankochfeld eigentlich erstatten. Ich setze mal vorraus, dass Ihr nicht mehr zusammenwohnt und euch nur zum Kochen getroffen habt.
Wenn du eine Glasversicherung hast, wird die den Schaden übernehmen.
AW: Übernimmt die Haftpflichtversicherung einen Kratzer im Ceran-Feld?
Hallo Luke,
Zitat von Luke
Hallo Sonja,
Also: Wenn dein Bruder einen eigenen Vertrag besitzt, müsste seine Haftpflicht das Cerankochfeld eigentlich erstatten. Ich setze mal vorraus, dass Ihr nicht mehr zusammenwohnt und euch nur zum Kochen getroffen habt.
Wie kommen Sie auf diese Idee ?
Möglich wäre es nur dann, wenn Gefälligkeitsschäden in der PHV mit abgesichert sind.
Allerdings nach dieser Schadensschilderung zu urteilen, würde auch dann die PHV nicht zahlen.
AW: Übernimmt die Haftpflichtversicherung einen Kratzer im Ceran-Feld?
Hallo Naseweis,
wenn man eine Gefälligkeit so interpretiert, dann wäre es auch ein Gefälligkeitsschaden, wenn ich bei einem gemeinsamen Videoabend jemandem die Fernbedienung beim Umschalten zerstöre, oder?
AW: Übernimmt die Haftpflichtversicherung einen Kratzer im Ceran-Feld?
Das Beispiel mit dem Umzug kenne ich, ist auch plausibel.
Wenn man aber jeden Schadenfall so auslegt, werden wohl bei 75% aller Schäden Gefälligkeitsschäden entstehen.
Meiner Meinung nach sind nur PHV-Tarife, die dies einschliessen, überhaupt bei Abschluss in Erwägung zu ziehen. Mittlerweile gibt es diverse Bausteine, die man einschliessen kann, die eigentlich essentiell sind.
Bekannt ist mir da z.B. die Gefälligkeitssache, Schäden an geliehenen Sachen, Forderungsausfalldeckung, Mietsachschäden auf Reisen und Schlüsselverlust (privat udn dienstlich)
AW: Übernimmt die Haftpflichtversicherung einen Kratzer im Ceran-Feld?
Hallo Sonja!
Sie sehen, Ihr Fall wird hier hitzig diskutiert.
Ob der Schaden durch die Versicherung Ihres Bruders gedeckt ist, können wir mit den wenigen Angaben nicht sagen. Das hängt von vielen Faktoren ab zu denen Sie nichts geschrieben haben. Z.B. ob Sie mit dem Bruder zusammen leben, ob er aus Gefälligkeit für Sie gekocht hat um Ihnen zu helfen, welchen Versicherungstarif er genau hat usw.
Am besten sollte er die Frage an seine Versicherung oder den Vermittler stellen. Wenn der Schaden dort versichert ist, müssten Sie die Reparaturkosten erstattet bekommen.
AW: Übernimmt die Haftpflichtversicherung einen Kratzer im Ceran-Feld?
Hallo!
Vielleicht/Hoffentlich kann ich helfen...
Vorab ein paar Fragen (unter anderem welche, die schon gestellt wurden)
-Haben Sie ihren Bruder gebeten etwas zu tun? (zbsp: Rühr' mal kurz....)(Gefälligkeit...)
-Haben Sie eine GlasBRUCH-Versicherung?
-Sie Wohnen nicht mehr zusammen?(bei den Eltern, WG...)
Vorweg einmal die Erläuterung zu dem Vorschlag, es über die Glas-Versicherung zu melden:
-Dies ist i.d.R nicht möglich, da die Versicherung ausschließlich glasBRUCH versichert. Bedeutet also, dass Kratzer oder Verunreinigungen nicht übernommen werden. Das Ceran-Feld muss also gebrochen sein.
Hier ist auch zu beachten, dass NUR die Glasscheibe, nicht also der ganze Kochherd ausgetauscht wird: "Glasbruch" ist in diesem falle wörtlich zu nehmen.
Variante Gefälligkeitsschaden
-Wenn Ihr Bruder Haftpflichtversichert ist, und Gefälligkeitsschäden versichert hat, ist vorab zu prüfen, ob eine SB(Selbstbeteiligung) in dem Fall vereinbart wurde. Das erspart lästige Überraschungen.
Zum Beispiel wenn das CeranGlas 400€ kostet (inkl Einbau) und Ihr Bruder 250€ SB hat, ist es die Frage ob sich der Schaden über Gefälligkeit abzuwickeln,lohnt.
Variante Haftpflichtschaden
-nur Wenn keine Aufforderung Ihrerseits besteht, dass Ihr Bruder etwas für Sie tun soll (Gefallen) kommt diese Variante in Frage.
Falls ein ganz normaler Schaden entstanden ist, Ihr Bruder also aus eigenem Anlass gehandelt hat, und diesen Schaden fahrlässig verursacht hat, ist dies ganz normal zu den "Standar"-Bedingungen versichert.
AW: Übernimmt die Haftpflichtversicherung einen Kratzer im Ceran-Feld?
Zitat von Sonja
Er möchte den Schaden jetzt gerne seiner Haftpflicht-Versicherung melden. Hat er einen Anspruch auf die Übernahme des Schadens, wenn er auf einem fremden Herd mit unserer Einwilligung gekocht hat? Oder ist das dann unser eigenes Risiko, für das keine andere Versicherung aufkommt?
Hat die VErsicherung sich mittlerweile bei dir gemeldet? Ich habe nämlich einen ähnlichen Fall und weiß auch nicht ob die Versicherung das ganze jetzt zahlt oder nicht :/