Haben Käufer ein Anrecht auf den Grundbuchauszug des Hauses
Ihr Lieben. Wir haben ein Haus ins Auge gefasst, das wir gerne kaufen würden. Die Finanzierung mit der Bank ist auch schon zu großen Teilen abgeklärt und wir stehen jetzt noch in detaillierten Verhandlungen mit dem Eigentümer. Dieser ist leider ein ziemlich großer Stoffel und will aus allem möglichst Kapital für sich schlagen. Darum kann er auch gar nicht verstehen, warum wir einen Grundbuchauszug vom Haus haben möchten, bevor wir endgültig beim Notar unterschreiben. Wir sehen das anders und möchten gerne Klarheit über die Rechtsverhältnisse haben. Können wir auf der Aushändigung eines Grundbuchauszugs bestehen, wenn wir definitiv die Käufer sind?
AW: Haben Käufer ein Anrecht auf den Grundbuchauszug des Hauses
Der aktuelle Eigentümer ist nicht verpflichtet, dir Einsicht zu geben.
Allerdings wollen meistens Banken vor Abschluss der Finanzierung Einblick erhalten, denn die Inhalte geben wichtige Details u.a. zu Sicherheiten.
Interessant sind beispielsweise evtl. Lasten wie lebenslanges Wohnrecht oder Wegerecht.
Spätestens wenn du beim Notar sitzt und den Vertrag unterschreibst, wird dieser alles offenlegen und dich darüber informieren. Schlimmstenfalls musst du dann erst noch einmal mit der Bank sprechen.
Im Normalfall ist es aber so, dass der aktuelle Eigentümer sein ok gibt und Banken, Vermittler und auch du selbst einen Auzug holen kannst, was glaube ich ca. 20€ kostet. Wehrt sich der Eigentümer auf biegen und brechen, würde ich mich fragen, wie seriös dieser ist. Vielleicht können es auch einfach nur Ängste sein, dass du dann einsehen könntest, mit wieviel € der jetzige Eigentümer selbst finanziert hatte.
AW: Haben Käufer ein Anrecht auf den Grundbuchauszug des Hauses
Zitat von Theo-Retisch
Der aktuelle Eigentümer ist nicht verpflichtet, dir Einsicht zu geben.
richtig - der aktuelle Eigentümer ist auch nicht verpflichtet das Haus zu verkaufen.
Nur welcher Haus-Interessent kauft ein Haus ohne die noch eingetragenen Grundschulden(Hypotheken) zu kennen, die er ja bei einem Hauskauf mit übernehmen müsste.
AW: Haben Käufer ein Anrecht auf den Grundbuchauszug des Hauses
Hallo Runner3,
lassen sie einen Kaufvertragsentwurf auf Kosten des Verkäufers fertigen, sollte er den Grundbuchauszug nicht aushändigen ( was unüblich ist). Da wird alles drin geklärt sein. Es muss doch klar sein, dass sie ein in Abteilung 3 lastenfreies Haus kaufen werden, alle anderen Rechte in Abteilung 2 erkennen sie dann aus dem Kaufvertragsentwurf!
Andernfalls können sie das Haus nicht kaufen, denn wer kauft schon die Katze im Sack!