Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur privaten Rente bei Arbeitslosigkeit
Guten Morgen,
vor drei Jahren habe ich eine Riester-Rente abgeschlossen, die sich ja in den monatlichen Beiträgen nach dem Bruttogehalt richtet.
Bis jetzt habe ich immer 25 Euro im Monat eingezahlt, weil mein Gehalt ohnehin nicht sehr hoch war.
Jetzt werde ich aber aller Voraussicht nach ab Juli2012 arbeitslos sein und dann natürlich noch weniger Geld zur Verfügung haben.
Eine private Rente ist dann mehr oder weniger Luxus. Ich würde sie aber gerne weiter einzahlen, damit ich den Anspruch nicht verliere und später auch wenigstens ein bisschen was zusätzlich zur Rente habe.
Wie hoch muss denn der monatliche Mindestbeitrag sein, wenn man arbeitslos ist? Richtet er sich dann auch nach dem Arbeitslosengeld?
AW: Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur privaten Rente bei Arbeitslosigkeit
Hallo Sepp!
Der geseetzlich vorgeschriebene Mindestbeitrag liegt bei 5 € pro Monat.
Es gibt aber Anbieter von Versicherungen die mehr verlangen. Da müssten Sie den gewählten Partner fragen.
Unabhängig davon gilt für den Erhalt der Zulage weiterhin, dass Sie inklusive der Zulage, 4 % des RV-pflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen müssen um die Zulage voll zu bekommen. Wenn Sie weniger Einzahlen bekommen Sie eben weniger Zulage.
MfG
Alexander Reibold
Finanzberater in Ingolstadt und Umgebung
Tel: 08431 901290