Können Honorarkräfte auch Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sein?

+ Antworten
3Antworten
  1. Avatar von Lioba
    Lioba

    Standard Können Honorarkräfte auch Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sein?

    Guten Abend, ich bin seit einigen Wochen als Lehrkraft auf Honorarbasis tätig.
    Da ich Kurse in der Familienbildungsstätte gebe, weiß ich vorher nie so genau, wie mein
    Verdienst am Ende des Monats sein wird.
    Bis vor kurzem war ich über meinen Mann versichert, weil ich noch in der Elternzeit war.
    Jetzt habe ich aber erfahren, dass ich als Honorarkraft wieder selber versichert sein muss.
    Reicht es auch, wenn ich dafür wieder in meine alte gesetzliche Krankenkasse gehe oder
    muss ich als selbstständige Honorarkraft zwingend in eine private Krankenversicherung
    wechseln?

    LG, Lioba

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.05.2011
    Ort
    Rheinland-Pfalz
    Beiträge
    1.552
    Danke
    116

    Standard AW: Können Honorarkräfte auch Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sein?

    Hallo Lioba,

    Sie können auch als Selbständige als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben.

    Gruß N.

  3. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    13.09.2010
    Ort
    Stade / Hamburg
    Beiträge
    2.245
    Danke
    278

    Standard AW: Können Honorarkräfte auch Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sein?

    Hört sich fast nach einer Nebentätigkeit an. Das sollte geprüft werden, denn wenn dem so ist, kann die Familenversicherung über den Mann bestehen bleiben. Einfach mit der Krankenkasse reden. (und verhandeln. Die haben einen gewissen Ermessensspielraum aus meiner Erfahrung.)

  4. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    16.01.2011
    Ort
    Neuburg an der Donau
    Beiträge
    461
    Danke
    61

    Standard AW: Können Honorarkräfte auch Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sein?

    Hallo Lioba!

    Das Recht auf die Familienversicherung endet sobald Sie erkennen, dass Sie im Durchschnitt des Jahres über 375 € monatlich Gewinn machen.

    Sie können freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleiben. Dort wird dann Ihr Arbeits-Einkommen für die Bemessung des Beitrages herangezogen und zusätzlich alle anderen Einkünfte die Sie z.B. aus Zinsen oder Mieten haben.
    Der Mindestbeitrag für nebenberuflich Selbständige (Arbeit bis 17 Stunden pro Woche) beträgt derzeit 147,44 € monatlich.
    Wenn Sie hauptberuflich Selbständig sind, zahlen Sie mindestens 343,55 € monatlich. Die Höchstgrenze liegt bei 667,47 €. (Beiträge jeweils inkl. Pflegeversicherung in 2012 und inkl. Krankentagegeld)

    Sie können auch in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn Sie z.B. mit den Leistungen der gesetzlichen unzufrieden sind. Dann könnten Sie sich in der PKV Ihre Tarifleistungen aussuchen. Bei niedrigen Einkommen ist aber der Beitrag in der PKV meist höher als in der gesetzlichen Versicherung.

    Wenn Sie an einem Wechsel interessiert sind, sollten Sie sich ausführlich beraten lassen. Es gibt sehr viele verschiedene Anbieter und Tarife!

    MfG

    Alexander Reibold
    Finanzberater in Ingolstadt und Umgebung
    Tel: 08431 901290

Ähnliche Themen

  1. Ximen erweitert sein Technikteam: Geologin Fionnuala Devine wird neues Mitglied

    Von Curtis84 im Forum Rohstoffe - Edelmetalle - Metalle
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 19.06.2014, 07:51
  2. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 19.04.2014, 15:57
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 23.10.2011, 20:04
  4. Können Kinder auch über Stiefeltern krankenversichert sein?

    Von Torsten// im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 16.10.2010, 11:59
  5. Als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse

    Von Zeitreisender im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 13.04.2010, 13:29

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.