Nebenverdienst als Aufwandsentschädigung zählen

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  1. Avatar von Karl59
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    Standard Nebenverdienst als Aufwandsentschädigung zählen

    Hallo

    Hier ein kurzes Beispiel.
    Person A hat ein sehr gutes Fachwissen in dem Gebiet X. Er hat einen festen Job auf einem anderen Gebiet.

    Person B fragt nun A, ob er zu gewissen Anlässen Vorträge und Seminare halten würde zu Thema X.
    A würde dann von jedem Seminarteilnehmer Geld bekommen (Teilnahmegebühr).

    A geht zum Finanzamt und ihm wird gesagt - weil das Geld direkt von den Teilnehmern in seiner Tasche landen würde - wäre A somit Kleinunternehmer (also nebenberuflich). Er müsse sich steuerlich beim Finanzamt melden etc - also Bürokratie ...

    A hat darauf keine Lust - und sagt B ab.
    Nun sagt B aber - dass A doch die "Seminargebühr" die er einnimmt - ganz einfach als Aufwandsentschädigung sehen kann. Somit hätte er keine "Einnahme" und müsse sich auch nicht steuerlich als Kleinunternehmer melden.

    Die Frage ist - geht das?
    Besten Dank
    Karl

  2. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Nebenverdienst als Aufwandsentschädigung zählen

    Nein! - dies ist nicht möglich.

  3. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Nebenverdienst als Aufwandsentschädigung zählen

    Das geht schon, aber die Einnahmen sind trotzdem zu versteuern. Aufwandsentschädigung ist wohl der falsche Begriff. Das hört sich nach Honorar an. Im übrigen ist die Bürokratie echt minimal, jedenfalls solange die Einnahmen im Rahmen bleiben.

  4. Avatar von Karl59
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    Standard AW: Nebenverdienst als Aufwandsentschädigung zählen

    Hallo
    Vielen Dank erst mal für die Antworten.

    Die Sache ist ja die - wenn A z.B. für einen Vortrag von einem "Unternehmen" etc. gebucht wird - dann gilt dieses ja für den Moment als Arbeitgeber er bekommt eine Honorarvereinbarung und bekommt das Geld von dieser Institution.

    Laut Finanzamt muss A dann nur in seiner nächsten Steuererkärung das Honorar angeben. Er muss sich vorher nicht steuerlich deswegen melden weil er das Geld ja von einem "Zweitarbeitgeber" bekommt. Zudem sind dann auch noch 2100 Euro steuerfrei.

    So etwas ähnliches sucht A nun - auch wenn er das Honorar in den anderen Fällen von den Teilnehmern direkt bekommt.

    Wenn er als Kleinunternehmer zählt - muss er eine "einfache Buchführung" machen etc. sich registrieren und am Ende wird sein normales Einkommen und sein "Kleinunternnehmereinkommen" zusammen genommen worauf dann Einkommenststeuer fällig wird.

    Dadurch rutscht A evtl. in eine andere Steuerklasse und zahlt insgesamt mehr Steuern - vielleicht merkt er im Nachhinein - dass sich sein "Nebenberuf" gar nicht rechnet.

    Er hat nichts gegen Steuern zahlen - eben nur gegen dieses ganze drumherum - und diesen ganzen Aufwand und am Ende wird er evtl. nur 2 mal gebucht.

    Daher die Frage.
    Gibt es da nicht irgend eine andere Sparte - wo er die Seminare gibt und am Ende "einfach nur" dem Finanzamt sagt was verdient wurde und Punkt - wo ähnlich wie bei den Honorarvereinbarungen - auch wenn es diese bei den "privaten" Seminaren nicht gibt.

    Besten Dank nochmal
    Karl

  5. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Nebenverdienst als Aufwandsentschädigung zählen

    Hallo Karl,

    die einfachste Lösung: Einen Steuerberater damit beauftragen.

    Gruß N.

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