Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??
Also, folgendes: unsere Tochter hat auf dem Weg vom Sportverein nach Hause einen Stoffbeutel über den Lenker ihres Fahrrads gehängt. Der hat sich leider in den Speichen verheddert und somit zum Sturz des Fahrrads geführt. Bei der Aktion hat sie sich leider einen bleibenden Zahn ausgeschlagen. Wir haben eine private Unfallversicherung, die eigentlich für den Schaden und die Folgebehandlung aufkommen müsste. Allerdings signalisierte sie jetzt schon, dass sie aufgrund der eigenen Schuld nicht unbedingt zahlen will. Ist das rechtens?
AW: Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??
Hallo HaraldM,
hier mal ein Zitat aus Wikipedia zum Verständnis:
"Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität hin."
Ich kann nicht einschätzen, inwieweit eine solche Beeinträchtigung bei einem herausgebrochenem Zahn vorliegt.
Es gibt vielleicht Unfallversicherungen, die kieferorthopädische Leistungen als Upgrade mitanbieten, das ist aber nicht der Regelfall.
Sie hatten die Option gehabt, über eine Zahnzusatzversicherung den Schaden geltend zu machen. Diese würde ich unabhängig von einem solchen Ereignis bei Kindern eh mitnehmen.
Auf Grund der genannten Argumente, halte ich es für legitim, dass die Versicherung einen solchen Ausschluss für richtig hält.
Geht aus Ihren Versicherungsbedingungen evtl. etwas anderes hervor?
Bestimmt können die User Sabine und Naseweis noch detailliertere Infos geben.
AW: Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??
Danke für die Blumen, Patrick. Die gebe ich in diesem Fall aber gerne postwendend zurück . Das kann man genauso stehen lassen. Wenn Harald uns noch verrät, bei welcher Gesellschaft und in welchem Tarif er (bzw. die Tochter) versichert ist, kann man eher eine Aussage treffen, ob evtl. im Rahmen der Übernahme kosmetischer Operationen (die leider oftmals Zahnbehandlungen ausschliesst und durch eine medizinische Notwendigkeit begründet sein muss (hoher Ermessensspielraum...)) eine Zahlung erfolgen wird.
Kein Arzt der Welt wird hier eine dauerhafte, funktionale Störing feststellen, die eine Zahlung aus der Invaliditätssumme begründet. Sorry, aber das ist auch nicht der Sinn einer Unfallversicherung.
Wie Patrick schon ganz richtig anmerkte, ist hier eine Zahnzusatzversicherung brauchbarer.
AW: Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??
Ich finde, die bisherigen Antworten haben gar nichts mit der Frage zu tun:
"Allerdings signalisierte sie jetzt schon, dass sie aufgrund der eigenen Schuld nicht unbedingt zahlen will. Ist das rechtens?"
Wurde wirklich auf die "eigene Schuld" verwiesen beim Versicherer? - das halte ich nämlich für sehr ungewöhnlich. Ich zitiere jetzt mal aus den Bedingungen einer Unfallversicherung: "Soweit Sie nichts anderes mit uns vereinbaren, gilt das grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichen Bereich (auch Sport- und Verkehrsunfälle), weltweit und rund um die Uhr, auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben."
Somit sind auch selbst verschuldete Unfälle versichert.
Wenn die Versicherung "Unfallbedingten Zahnersatz" für den betroffenen Zahn mit einschließt (normalerweise Schneide- und Eckzähne), ist der Fall bis zur Höhe der für diesen Fall vorgesehenen Versicherungssumme versichert.
AW: Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??
Hallo,
ich vermute, dass die Versicherung den Schaden ablehnen möchte,
auf Grund der Definition "Unfall infolge von Eigenbewegungen".
Wie bereits geschrieben wurde, muss man hier die Vertragsbedingungen genau lesen. Viele Versicherungstarife schließen solche Unfälle aus.
Bei einigen sind allerdings solche Unfälle versichert.
Weiterhin besteht auch bei verschiedenen Versicherungstarife die Erweiterung "Nachrangige Übernahme von Kosten pauschal für Zahnbehandlung und Zahnersatz".
Also wichtig ist immer die Vertragsbedingungen genau lesen.
AW: Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??
Natürlich haben die Antworten etwas mit der Frage zu tun. Die Versicherung signalisiert, dass Sie nicht zahlen wird. Warum wird Sie aller Voraussicht nach nicht zahlen? Weil keine dauerhafte Invalidität im Sinne der Bedingungen vorliegt. Was genau ist daran nicht verständlich bzw. beantwortet die Eingangsfrage nicht?
Herr Hase, wie würden Sie denn dem Versicherer jetzt auf die Füsse "treten" wollen, damit der Unfallschaden reguliert wird? Doch nicht ernsthaft mit dem Verweis auf die Begründung der Ablehnung seitens der Versicherug? Ich wäre gespannt...
AW: Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??
Die Frage war "Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??"
Und in den Antworten ging es um alles Mögliche, nur nicht um die Beantwortung dieser Frage.
Die Frage war eben nicht "Warum wird Sie aller Voraussicht nach nicht zahlen?"
AW: Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??
Zitat von Matthiashase
Die Frage war "Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??"
Und in den Antworten ging es um alles Mögliche, nur nicht um die Beantwortung dieser Frage.
Die Frage war eben nicht "Warum wird Sie aller Voraussicht nach nicht zahlen?"
Hallo Matthiashase,
das bedeutet, dass Sie Antworten direkt auf die Topicfrage fordern und Sie das besser finden, als die Antwort auf die Frage, warum der Leistungsausschluss der Versicherung rechtens ist oder rechtens sein könnte?
Haben Sie sich es so vorgestellt
AW: Zahlt die Unfall-Versichrung auch bei Unfall durch eigene Schuld??
Zitat von soundjunk
Hallo Matthiashase,
das bedeutet, dass Sie Antworten direkt auf die Topicfrage fordern und Sie das besser finden, als die Antwort auf die Frage, warum der Leistungsausschluss der Versicherung rechtens ist oder rechtens sein könnte?
Haben Sie sich es so vorgestellt
Es wurde ja eben nicht die Antwort auf die Frage gegeben, ob ein Leistungsausschluss rechtens ist oder nicht bei einem selbstverschuldeten Unfall.
Spielt aber keine Rolle, was ich mir vorstelle. Vielleicht schreibt HaraldM ja noch, welche Information er abschließend von der Versicherung bekommen hat.