Ist die Kombination aus Direktversicherung und Riester möglich?
Guten Tag. Seit ein paar Jahren habe ich jetzt schon eine Riester-Rente, von der mich seinerzeit mein Versicherungsmakler überzeugt hat. Da ich drei Kinder habe, für die ich Kindergeld beziehe, lohnt sich diese Art der Altersvorsorge für mich besonders.
Neulich hat es bei uns auf der Arbeit eine Infoveranstaltung zum Thema betriebliche Altersvorsorge gegeben.
Hier wurde die Direktversicherung vorgestellt, bei der die Beiträge direkt vom Bruttogehalt in eine Versicherung gezahlt werden.
Ich würde jetzt gerne wissen, ob ich das mit meinem Riester-Vertrag kombinieren kann und meine Riester-Beiträge auch auf dem Weg einzahlen kann.
AW: Ist die Kombination aus Direktversicherung und Riester möglich?
Hallo Anton!
Sie können bei einigen Riester-Anbietern VL Zahlungen des Arbeitgebers als so genannte AVWL in den Riester-Vertrag einzahlen lassen. Im Gegenzug könnten Sie dann Ihren Eigenbeitrag entsprechend senken. Doch Vorsicht! Renten aus einer betrieblichen Altersvorsorge sind nicht nur steuerpflichtig, sondern auch Sozialversicherungspflichtig! Wenn Ihr Riester-Anbieter die beiden Einzahlungen nicht klar trennt, kann das dazu führen, dass Sie für die ganze Riester-Rente später Krankenkassenbeiträge zahlen müssen.
Diese Anbieter empfehlen daher einen zusätzlichen AVWL - Riester - Vertrag abzuschließen und den bestehenden Vertrag zu reduzieren.
Der Staat verteilt seine Zulagen dann auf die beiden Verträge.
Ob sich das Ganze lohnt, kann man ohne Einkommensdaten nicht sagen. Das sollten Sie mal mit Ihrem Riester-Anbieter besprechen und sich die Konsequenzen Vorrechnen lassen.
MfG
Alexander Reibold
Finanzberater in Ingolstadt und Umgebung
Tel: 08431 901290
AW: Ist die Kombination aus Direktversicherung und Riester möglich?
Hallo Anton,
ergänzend zu der Antwort von Herrn Reibold.
Sozialversicherungspflichtig, hier ist gemeint die Krankenversicherungspflicht für Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung - was allerdings nur dann greift, wenn Sie in der GKV sind. Privatversicherte müssen keine Krankenversicherungsbeiträge für die Betr. Altersvorsorge zahlen.