Muss die Änderung des Urlaubs über eine Kündigung laufen
Hallo,
wir haben in unserer Firma gerade eine sehr brisante Situation. Bis jetzt hatten wir alle 28 Tage Urlaub im Jahr, was ja an sich schon nicht viel ist. Da wir aber ziemlih isoliert sind und an keinen Tarifvertrag gebunden, kann der Arbeitgeber ja machen, was er will. Wir Mitarbeiter haben dagegen revoltiert und 30 Tage gefordert, so wie es in der Branche eigentlich auch üblich ist.
Da sich daraus eine sehr unschöne Auseinandersetzung entwickelt hat, möchte unser Arbeitgeber jetzt als Reaktion die Urlaubstage sogar auf 26 kürzen – mit dem Verweis darauf, dass er gesetzlich ohnehin nur 24 Tage zu gewähren braucht. Kann es jetzt einfach einen Zusatz zum bestehenden Vertrag geben mit den neuen Urlaubstagen oder muss uns dafür zunächst gekündigt werden, um dann einen neuen Arbeitvertrag erstellen zu können? Wie können wir dagegen vorgehen?
AW: Muss die Änderung des Urlaubs über eine Kündigung laufen
Hallo,
Zitat von Harlekin
Hallo,
wir haben in unserer Firma gerade eine sehr brisante Situation. Bis jetzt hatten wir alle 28 Tage Urlaub im Jahr, was ja an sich schon nicht viel ist. Da wir aber ziemlih isoliert sind und an keinen Tarifvertrag gebunden, kann der Arbeitgeber ja machen, was er will. Wir Mitarbeiter haben dagegen revoltiert und 30 Tage gefordert, so wie es in der Branche eigentlich auch üblich ist.
Um welche Branche handelt es sich ?
Hat man auch schon einmal daran gedacht, in eine Gewerkschaft einzutreten und dort um Hilfe zu bitten ?
Der Mindesturlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt:
Da sich daraus eine sehr unschöne Auseinandersetzung entwickelt hat, möchte unser Arbeitgeber jetzt als Reaktion die Urlaubstage sogar auf 26 kürzen – mit dem Verweis darauf, dass er gesetzlich ohnehin nur 24 Tage zu gewähren braucht. Kann es jetzt einfach einen Zusatz zum bestehenden Vertrag geben mit den neuen Urlaubstagen oder muss uns dafür zunächst gekündigt werden, um dann einen neuen Arbeitvertrag erstellen zu können? Wie können wir dagegen vorgehen?
Gruß, Harlekin
Was steht denn im Arbeitsvertrag ?
Man sollte hier einen Fachanwalt - Arbeitsrecht mit ins Boot nehmen.
AW: Muss die Änderung des Urlaubs über eine Kündigung laufen
Zitat von Harlekin
Hallo,
wir haben in unserer Firma gerade eine sehr brisante Situation. Bis jetzt hatten wir alle 28 Tage Urlaub im Jahr, was ja an sich schon nicht viel ist. Da wir aber ziemlih isoliert sind und an keinen Tarifvertrag gebunden, kann der Arbeitgeber ja machen, was er will. Wir Mitarbeiter haben dagegen revoltiert und 30 Tage gefordert, so wie es in der Branche eigentlich auch üblich ist.
Da sich daraus eine sehr unschöne Auseinandersetzung entwickelt hat, möchte unser Arbeitgeber jetzt als Reaktion die Urlaubstage sogar auf 26 kürzen – mit dem Verweis darauf, dass er gesetzlich ohnehin nur 24 Tage zu gewähren braucht. Kann es jetzt einfach einen Zusatz zum bestehenden Vertrag geben mit den neuen Urlaubstagen oder muss uns dafür zunächst gekündigt werden, um dann einen neuen Arbeitvertrag erstellen zu können? Wie können wir dagegen vorgehen?
Gruß, Harlekin
Zunächst einmal könnt ihr euch überlegen einen Betriebsrat zu gründen. Dafür ruft ihr mal bei der Gewerkschaft an und bittet um Hilfe. Das sollte ein Muss sein!
Ein Arbeitgeber kann nicht machen was er will. Er hat sich an die Arbeitsgesetze zu halten. Punkt. Ein Tarifvertrag ist gut und schön, regelt aber nur Details. Aber natürlich besser als das Gesetz.
Urlaubstage wurden individualrechtlich in jedem Arbeitsvertrag vereinbart. Eine Änderung bedarf der Zustimmung beider Parteien. Vermutlich wird der Arbeitgeber irgendein Drohszenario aufbauen und eine kurze Frist setzen eben so eine Vereinbarung zu unterschreiben. MACHT DAS NICHT! Für jede Änderung des Arbeitsvertrages muss doch zumindestens genügend Zeit zur Prüfung gegeben sein. Also 1 Woche mindestens. Diese Zeit nutzt ihr, um euch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (genaue Bezeichnung ist wichtig. Andere Anwälte erzählen idR Mist, weil Arbeitsrecht eben doch sehr eigen ist) beraten zu lassen. Am besten schließt ihr euch zusammen, dann wird das Honorar nicht so teuer. Wer in der Gerwerkschaft ist, genießt ja eh Rechtsschutz. Auch wenn die Anwälte der Gewerkschaft nicht immer die besten sind.
Ein BR wäre hier Gold wert, weil die Mitglieder entsprechend geschult werden müssen und dann die Mitarbeiter beraten können.
Das Kalkül der Arbeitgeber ist eben: Wenn ich Druck aufbaue und von meinen 100 Mitarbeitern unterschreiben 50, dann habe ich schon 100 Urlaubstage gekürzt. Ist zwar ärgerlich, dass nicht alle unterschrieben haben, aber nützt ja nichts.... Zwingen kann er euch nicht und rausschmeißen ist auch nicht so einfach. Auch wenn er anderes behaupten wird. Gründet einen Betriebsrat, dann wird es einfacher.