Werden Bereitstellungszinsen mit der Darlehnsrate einmal im Monat abgebucht?

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  1. Avatar von Roman
    Roman

    Standard Werden Bereitstellungszinsen mit der Darlehnsrate einmal im Monat abgebucht?

    Hallo liebe Hausfinanzierer,

    wir haben uns gerade auf die Suche nach einem schönen, für uns geeigneten Haus gemacht. Das ist gar nicht so leicht, denn es soll ja eigentlich auch für eine lange Dauer, wenn nicht gar für immer sein. Deshalb wollen wir parallel auch schon mal die Finanzierung laufen lassen.
    Da wir ja noch nichts Konkretes haben, müssen wir doch sicher dann auch Bereitstellungszinsen bei der Bank zahlen. Wie erfolgt denn überhaupt deren Rückführung?
    Muss man sie schon zahlen, wenn noch gar nichts gekauft ist oder werden sie mit den Darlehensraten zusammen monatlich abgebucht?

    mfg, Roman

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Werden Bereitstellungszinsen mit der Darlehnsrate einmal im Monat abgebucht?

    Hallo Roman,

    ohne ein konkretes Beleihungsobjekt bekommen sie auch keine Finanzierungszusage, dementsprechend spielt das Thema Bereitstellungszinsen in ihrem oder diesen Stadium keine Rolle!

    Bereitstellungszinsen zahlt man bei einer zugesagten Finanzierung nach einem gewissen (ausgehandelten bzw. feststehenden) Zeitpunkt auf das nicht abgerufene Geld! Auf das ausgezahlte Geld zahlt man den vereinbarten Zinssatz taggenau mtl. nachschüssig, auf das nichtausgezahlte Geld nach Ende der bereitstellungsfreien Zeit auf eben dieses Bereitstellungszinsen.

    Nach Vollauszahlungen aller Darlehensmittel und einem komplett vergangenen Monat setzt dann die Tilgung ein!

    Bei einem Kauf, wo einmal Geld fließt, lässt sich das ja ganz klar händeln, bereitstellungsfreie Zeit bis der Kaufpreis gezahlt werden muss. Bei Teilauszahlungen (z.B. Neubau oder Kauf mit anschließender Renovierung bzw. Modernisierung) muss man sich das klakulieren, aber möglichst auch eine lange bereitstellungsfreie Zeit wählen! Das muss dann individuell betrachtet werden, ob man die bereitstellungsfreie Zeit gegen Aufschlag verlängert oder eben auf die letzten - nicht ausgezahlten Gelder und auch geringen Restsummen - lieber etwas Bereitstellungszinsen zahlt!

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