Treten Rechtschutzversicherungen für Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber ein
Guten Abend,
schon seit einigen Jahren habe ich immer mal wieder Auseinandersetzungen mit meinem Chef, der zugleich auch das Sagen in der Firma hat.
Es geht häufig um Urlaubstage, die nicht gewährt werden und darum, dass Überstunden ausgezahlt und nicht abgegolten werden können.
Er blockt alles ab, weshalb ich jetzt gerne mal langsam einen Anwalt einschalten würde.
Dafür würde ich gerne meine Rechtsschutzversicherung bemühen, die seit zwei Jahren noch nie zum Einsatz gekommen ist.
Übernimmt sie grundsätzlich auch Fälle aus der Arbeitswelt?
AW: Treten Rechtschutzversicherungen für Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber ein
Hallo Semih!
Das kann man so pauschal nicht beantworten, dazu müsstest Du uns genau sagen, welche Art von RS-Vertrag Du besitzt.
In einem "Standard-Vertrag" Privat-/ Berufs-/ Verkehrs-RS ist der Streit mit dem Arbeitgeber im Regelfall versichert.
Aber auch da muss man genau hinschauen, ob der Ursprung des Rechtsstreites nicht vor dem Versicherungsbeginn liegt; da kann der Versicherer ggfls. Probleme machen.
Du siehst, hier kann man keine verbindliche Aussage machen, man braucht Details!