Alten Bausparvertag BHW kündigen

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  1. Avatar von WMVeteran
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    Frage Alten Bausparvertag BHW kündigen

    Guten Morgen!

    Im Moment halte ich den folgenden Bauspartarif bei der BHW:

    BHW Dispo Plus (Bausparsumme: ca. 13.000 € / 26.000 DM), monatlicher Bausparbeitrag: 78,00 DM / ca. 38,00 € VL).
    Kontostand per 31.12.2011: 2.968,00 €.

    Diesen Vertrag hatte ich bereits 1997 abgeschlossen. Die Guthabenverzinsung beträgt max. 5 %. Auch wenn mir die noch hohe Guthabenverzinsung bewusst ist, würde ich diesen Vertrag kurzfristig auflösen und mir mein Guthaben auszahlen lassen, da ich

    1. In eine Wohnung gezogen bin und meinen Hausstand aufbauen muss,
    2. bei dem sehr geringen Beitrag wenig Nutzen für eine spätere Finanzierung sehe,
    3. Der Vertrag von Anfang an für kurzfristige Darlehensfinanzierung genutzt werden sollte.

    Im Jahr 2006 hatte ich mir bereits knapp 3.000 € auszahlen lassen, da ich damals kurzfristig liquide Mittel benötigte.
    Nun habe ich seitdem wieder knapp 3.000 € angespart und möchte mir diese ohne große finanzielle Einbussen komplett auszahlen lassen und gleichzeitig den Vertrag auflösen.

    In den Vertragsbedingungen steht u.a., dass sich die Gesamtverzinsung rückwirkend ab Vertragsbeginn bei Verzicht auf das Bauspardarlehen nach

    3 Jahren und 3.000 DM Guthaben auf 3 %,
    5 Jahren und 5.000 DM Guthaben auf 4 %,
    7 Jahren und 7.000 DM Guthaben auf 5 % erhöht.

    Welche Auswirkungen hätte nun meine Kündigung bei Verzicht auf das Bauspardarlehen?
    Hätte ich überhaupt Anspruch auf eine rückwirkende Verzinsung?
    Kann ich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt kündigen (ohne Einhaltung einer Frist)?
    M.E. kann ich mit sofortiger Wirkung kündigen mit einer Rückverzinsung von 4 %, oder?

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß

  2. Avatar von Lumo
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    Standard AW: Alten Bausparvertag BHW kündigen

    Hi,

    die Frage ist recht speziell. Ich würde den BHW Support bemühen oder bei BHW in den FAQ nachschauen.

    Wenn Du Dir bereits einmal Dein Guthaben hast auszahlen lassen können, dann würde ich erneut so verfahren.
    Wenn Du noch 5% Zinsen bekommst, dann versuch den Vertrag irgendwie zu halten. Bei LBS konnte ich bei meinen (war aber kein VL Vertrag) zumindest die Sparrate senken bzw. aussetzen, als bei mir größere Investitionen anstanden. Vielleicht geht das und dann kannst Du Dir die Möglichkeit 5% Zinsen zu erhlaten weiterhin sichern....

  3. Avatar von WMVeteran
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    Standard AW: Alten Bausparvertag BHW kündigen

    Vielen Dank für die Antwort!

    Hat sonst noch jemand einen Ratschlag parat bzw. steht in einer ähnlichen Fallkonstelation?


    Vielen Dank!

  4. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Alten Bausparvertag BHW kündigen

    Hallo WMVeteran,

    welche Auskunft erwarten Sie denn?

    Wir kennen weder die genauen Bausparbedingungen noch
    die Bewertungszahl, Bausparsumme, usw.

    Es hilft nichts, als bei der BHW anrufen -

    Direkter Draht

    Nutzen Sie Ihre Hotline zu BHW 01804 - 44 05 00 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk max. 42 Cent/Minute).

    Gruß N.

  5. Avatar von WMVeteran
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    Standard AW: Alten Bausparvertag BHW kündigen

    Vielen Dank!

    Werd ich machen.

    Berichte hier dann das Ergebnis.

    Närrische Grüße

  6. Avatar von WMVeteran
    WMVeteran ist offline
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    Standard AW: Alten Bausparvertag BHW kündigen

    Guten Tag,

    ich habe am heutigen Tag mit dem Service-Center der BHW telefoniert.

    Folgendes wurde mir auf Nachfrage zu meinem bestehenden Vertrag mitgeteilt:

    1) Im Falle einer sofortigen Teilauszahlung (hier: 2.500 €) wird eine Gebühr von insgesamt 55,00 € fällig. Gleichzeitig würde sich die Bausparsumme um den Auszahlungsbetrag verringern.

    2) Den Zinsbonus von 3 bis max. 5 % rückwirkend erhalte ich erst dann, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist. Ich muss dann also die Zuteilung annehmen. Das Darlehen nehme ich sowieso nicht in Anspruch.

    3) Zuteilungsreif wäre der Vertrag ab einer Bewertungszahl von 33. Im Moment liegt die Zahl bei 18.
    In den AB's steht u.a., dass die Gesamtverzinsung von 5 % auch bei einer Kündigung nach 7 Jahren und einem Guthaben von 3.500 € gewährt wird.

    Sind also 7 Jahre und ein Guthaben von 3.500 € erreicht, kann ich den Vertrag dann vor Zuteilungsreife kündigen und bekomme trotzdem die 5 %???
    Mir hat die BHW jedoch gesagt, dass er in jedem Fall zuteilungsreif sein muss. Das ist mir nicht ganz klar und geht auch m.E. nicht eindeutig aus den AB's hervor.

    Was soll ich machen, um das Beste aus dem Vertrag heraus zu holen? Wie gesagt, dass Darlehen nehme ich nicht in Anspruch.
    Bekomme ich die 5 % nach Kündigung?

    Vielen Dank.

    Gruß

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