Beratergebühr bei Kreditvermittlung

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  1. Avatar von maulwurf
    maulwurf ist offline
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    Ausrufezeichen Beratergebühr bei Kreditvermittlung

    Hallo, liebe Forumfreunde!!

    Ich habe folgendes Problem:
    Ich habe eine Baufinanzierungsanfrage über einen Finanzvermittler (Dr.Klein)gestellt und habe die Finanzierung (nach einigen Absagen, da selbstständig) auch bekommen.Ich war natürlich sehr froh, dass der Finanzvermittler dies geschafft hat, allerdings hatte er wenig Arbeit mit mir, denn ich habe ihn nie gesehen. Es ging alles über den Postweg und er hat zweimal mit mir telefoniert (einmal davon rief ich ihn an).Er wirbt damit, dass keinerlei Kosten auf den Kunden zukommen und dies habe ich auch unterschrieben. In einem Formular von ihm hieß es, dass er seine Provision von der Bank bekommt.
    Nun, als die Zusage der Bank kam, die man ja noch unterschreiben muss, stand ein Hinweis darin:
    Die Beratergebühr in Höhe von 2% wird, wie mit Ihrem Finanzberater vereinbart, direkt von Ihrem Konto eingezogen.??????????????????
    Wie bitte???Ich habe nichts mit ihm vereinbart und bei diesen 2% handelt es sich um fast 3000.-!!!!!!!
    Diese will nun die Bank von mir haben, um sie an den Vermittler auszuzahlen.
    Ist das rechtens???? Ich habe bei der Bank nachgefragt und da sagte man mir, dass eine zusätzliche Beratergebühr immer vom Kunden gezahlt werden muss, aber das hat mir niemand gesagt und die 3000.- fehlen mir hinten und vorne, da meine Finanzierung recht knapp bemessen wurde.
    Bis jetzt wurde die Gebühr noch nicht eingezogen, die Bank meinte, so um den 25.eines Monats.Was soll ich nun tun? Ich habe auch Angst, dass der Vermittler die ganze Sache rückgängig macht, wenn ich ihm das Geld nicht zahle und meine schwer erhaltenen Finanzierung noch platzt, oder kann das jetzt nicht mehr passieren? In drei Tagen habe ich Notartermin, bei dem die Grundschuld eingetragen wird, ist mir dann die Finanzierung sicher??oder kann die Bank noch abspringen?
    Ich bin für jeden Hinweis dankbar und hoffe auf schnelle Hilfe!!!
    Vielen Dank schon mal
    maulwurf

  2. Avatar von Neukundenakq
    Neukundenakq ist offline

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    Standard AW: Beratergebühr bei Kreditvermittlung

    Hallo Maulwurf,

    im Normalfall erhält der Finanzierungsvermittler eine Provision, davon lebt er ja. Das kann in verschiedenen formen passieren:

    1. Mit eine Einmal-Provision (so hört es sich bei dir an, würde aber nochmal nachfragen)

    2. Die Provision wird in das Darlehen eingerechnet. Dabei tritt die Bank in Vorleistung und zahlt die Vermittlungspovision und dein Darlehen erhöht sich um den Betrag, bzw. du hast leicht erhöhte Zinsen.

    Ich würde das Thema nochmal offen mit der Bank besprechen. Wenn dir schon eine unterschriebene Finzierung von der Bank vorliegt, kann diese meines Wissens nicht zurücktreten, bin mir aber nicht sicher...

  3. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Beratergebühr bei Kreditvermittlung

    Hallo Maulwurf,

    dies ist nicht üblich.

    Die Provision erhält der Vermittler normalerweise von dem Darlehensgeber.

    Dies bedeutet nicht, dass der Zins beim Darlehen verändert wird,
    oder eine Gebühr auf den Kredit aufgeschlagen wird.

    Allerdings kennen wir Ihren Darlehensvertrag nicht.

    Gruß N.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Beratergebühr bei Kreditvermittlung

    Hallo Maulwurf,

    für mich ist das alles unverständlich! Sie haben doch einen Darlehensvermittlungsvertrag unterschrieben, ebenso die VVI erhalten, da hätten sie doch sehen müssen, dass diese Gebühr anfällt! Wir Finanzierungsmakler müssen alle unsere Vergütungen dem Kunden gegenüber schriftlich erklären!!!

    Ich nehme mal an, dass die einzuziehende Bank die Ing.DiBa ist. Die werden in dem Darlehensvertrag auf diese Gebühr hinweisen, ebenso wie oben erwähnt findet sich diese zusätzliche Gebühr bei Beantragung in dem Darlehensvermittlungsvertrag!

    Wenn er ihnen diese Gebühr im Vorfeld verschwiegen hat und diese ohne Absprache mit ihnen in den Darlehensantrag reingeschrieben hat, dann haben sie eine Kopie ohne Hinweis auf die 2 % und er hat einen mit Hinweis auf die 2 %, damit und eben mit dem Darlehensvermittlungsvertrag lässt sich doch klar regeln, ob sie in Kenntnis gesetzt worden sind oder nicht!

    Übrigens genau wegen diesen Erfahrungen (egal auf welche Seite das Recht liegt, bei ihnen oder beim Vermittler) ist das neue Verbraucherkreditgesetz in bezug auf Darlehenseinreichungen entwickelt worden.

    Sie sollten auch wissen, dass die Bank die Zusage nicht zurück zieht, sollten sie nachweisen können, dass man ihnen die Gebühr im Vorfeld verschwiegen hat!

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